Letzte Aktualisierung: 07. April 2026
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Aktuelle Informationen über die US-Zollpolitik für bayerische Unternehmen
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Die Zollpolitik der USA sorgt für Unsicherheit. Seit der Oberste Gerichtshof der USA im Februar die „reziproken Zölle“ für unrechtmäßig erklärt hat, stellen die USA ihre Zollpolitik neu auf. Besonders relevant sind ein seit Februar geltender Importzuschlag nach Section 122 sowie Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium nach Section 232.
Globaler Zoll nach Section 122
Die USA erheben ab 24. Februar 2026 einen Importzuschlag (Zoll) auf Warenimporte ( Quelle ). Rechtsgrundlage ist Sec. 122 des Trade Act of 1974. Die Maßnahme ist ausdrücklich befristet und gilt für einen Zeitraum von 150 Tagen, also voraussichtlich bis zum 24. Juli 2026, sofern sie nicht vorher geändert oder durch den Kongress verlängert wird.
Der Importzuschlag gilt länderübergreifend und für einen großen Teil der Einfuhren in die USA. Annex I und Annex II der Proklamation definieren die Ausnahmen. Dazu gehören:
- bestimmte kritische Mineralien, Metalle, Energie und Energieprodukte
- bestimmte natürliche Ressourcen und Düngemittel
- bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, darunter Rindfleisch, Tomaten und Orangen
- Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe
- bestimmte Elektronikprodukte
- Personenkraftwagen, bestimmte Nutzfahrzeuge, Busse und bestimmte Teile dieser Waren
- bestimmte Luft- und Raumfahrtprodukte
- Waren, die unter den Regeln des USMCA oder DR-CAFTA importiert werden
- Waren, die bestehenden oder künftigen Maßnahmen gemäß Sec. 232 des Trade Expansion Act unterliegen; Soweit für einen Teil einer Einfuhr Zölle nach Sec. 232 gelten, findet der Zuschlag gemäß Sec. 122 nur auf den übrigen Teil Anwendung und nicht auf den bereits nach Sec. 232 verzollten Anteil.
Der Zoll wird zusätzlich zu sämtlichen bestehenden Zöllen, einschließlich Antidumpingzöllen, sowie sonstigen Gebühren und Abgaben erhoben.
Zölle auf Stahl, Aluminium und Arzneimittel nach Section 232
Section-232-Zölle werden auf Importe erhoben, die im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit der USA gebracht werden.
- Ab 31. Juli 2026 wird ein Zoll von 15 Prozent auf patentierte Arzneimittel sowie ihre Vorprodukte aus der EU erhoben. Generika sind vom Zoll ausgenommen. ( Quelle )
- Zum 6. April haben die USA die Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte angepasst ( Quelle ). Auf Stahl und Aluminium wird ein Zoll von 50 Prozent erhoben. Für bestimmte Güter gelten Ausnahmen:
- Ausnahme I: Güter mit einem Stahl- bzw. Aluminiumanteil von weniger als 15 Prozent des Gesamtgewichts werden nicht mit den Stahl- und Aluminiumzöllen belegt, können aber anderen Zöllen unterliegen bspw. dem globalen Importzuschlag von 10 Prozent, der im Februar eingeführt wurde.
- Ausnahme II: Bestimmte Güter unterliegen den Stahl- bzw. Aluminiumzöllen nicht, obwohl sie einen hohen Materialanteil haben. Dazu gehören bestimmte Motoren und Motorteile, Motorräder und Motorradteile sowie gepanzerte Fahrzeuge und Maschinen zur Halbleiterfertigung. Annex II der Verordnung enthält eine vollständige Übersicht der ausgenommenen Güter. Diese Waren können anderen Zöllen unterliegen bspw. dem globalen Importzuschlag von 10 Prozent, der im Februar eingeführt wurde (s. o. Section 122).
- Ausnahme III: Ausgewählte Güter unterliegen bis 31. Dezember 2027 einer Zollbelastung von insgesamt maximal 15 Prozent (Stahlzoll + sonstige Zölle = 15 Prozent). Stammt der Stahl bzw. das Aluminium in diesen Gütern aus US-Fertigung, sinkt die Zollbelastung auf maximal 10 Prozent. Zu den betroffenen Gütern gehören Industrieroboter, große Transformatoren und Wärmetauscher. Annex III der Verordnung enthält eine vollständige Übersicht der Güter.
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- Produkte, die den Stahl- und Aluminiumzöllen unterliegen, werden nicht zusätzlich mit dem Importzuschlag von 10 Prozent (Section 122) belastet. Die Verordnung , mit der der Importzuschlag von 10 Prozent eingeführt wurde, schließt Güter aus, die bereits Zöllen nach Section 232 unterliegen. Mit anderen Zöllen und Gebühren können die Stahl- und Aluminiumzölle kumuliert werden.
Untersuchungen nach Section 301
Die USA haben zwei Untersuchungen nach Section 301 des Handelsgesetzes von 1974 gegen die Europäische Union und andere Handelspartner eingeleitet. Diese Untersuchungen können in zusätzlichen Zöllen münden. Aktuell werden deshalb noch keine zusätzlichen Zölle erhoben. Der Ausgang der Untersuchungen ist offen.
- Industrielle Überkapazitäten : Die USA werfen der EU sowie weiteren Staaten vor, in vielen Branchen mehr zu produzieren, als auf heimischen Märkten nachgefragt wird. Produktionsüberschüsse würden in den USA abgesetzt, was die Reindustrialisierung der USA behindern würde.
- Zwangsarbeit : Die zweite Untersuchung soll herausfinden, ob Europäische Unternehmen, Vorteile auf dem US-Markt entstehen, weil sie weniger gegen Zwangsarbeit in ihren Lieferketten vorgehen als ihre US-amerikanischen Wettbewerber.
Zoll-Vereinbarung zwischen den USA und der EU
Die Europäische Kommission und die USA wollen nach eigenen Aussagen an der Zoll-Vereinbarung vom Sommer 2025 festhalten, allerdings verstoßen die USA mit dem globalen Zollsatz gegen Teile der Zoll-Vereinbarung. Die von europäischer Seite zugesagten Zollsenkungen auf US-Importe stehen noch aus. Die für diesen Zweck vorbereiten Verordnungen durchlaufen den Gesetzgebungsprozess. Im März hat das Europäische Parlament einem Verordnungsvorschlag zugestimmt, nachdem im zuständigen Ausschuss umfangreiche Änderungen am Vorschlag der Kommission ausgehandelt wurden. Jetzt müssen sich das Parlament und die Mitgliedsstaaten auf einen Text einigen. Die Gespräche darüber dauern an.