Am 27. Juli 2025 erzielten die USA und die Europäische Union eine politische Einigung im Zollstreit. Ein rechtlich bindendes gemeinsames Dokument liegt noch nicht vor. Am 31. Juli 2025 hat das Weiße Haus eine Präsidialverordnung zur Umsetzung der sogenannten "reziproken Zöllen" erlassen. Aus den bisherigen Veröffentlichungen der EU-Kommission und des Weißen Hauses gehen folgende Eckpunkte hervor:
Abbau von Zöllen
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Gemäß der
Präsidialverordnung vom 31. Juli 2025 und ihrem Anhang I gelten für Einfuhren aus der EU, die seit 09. April 2025 reziproken Zöllen unterlagen, ab 07. August 2025 folgende Zollsätze:
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Für Güter, die nach dem
Harmonized Tariff Schedule Spalte 1 mit bis zu 15 Prozent verzollt werden mussten, gilt nun ein einheitlicher Zollsatz von 15 Prozent.
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Für Güter, die nach dem Harmonized Tariff Schedule Spalte 1 mit Zöllen höher als 15 Prozent belegt waren, gilt der dort aufgeführte Zollsatz weiterhin ohne Zusatzzölle.
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Laut der politischen Einigung vom 27. Juli 2025 sollen die 15 Prozent auch für Kraftwagen sowie Kraftwagenteile, Halbleiter und Pharmazeutika gelten, für die güterspezifische Zölle nach Section 232 Trade Expansion Act erlassen wurden beziehungsweise voraussichtlich demnächst erlassen werden. Ein entsprechendes Dekret liegt bisher jedoch nicht vor.
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Die Zölle in Höhe von 50 Prozent auf Stahl- und Aluminiumexporte in die USA gelten zunächst weiter, sollen aber laut EU-Kommission noch reduziert und ein Quotensystem etabliert werden.
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Für einige strategische Produkte (u.a. Flugzeuge und Flugzeugteile, Halbleiterausrüstungen, bestimmte Chemieprodukte, bestimmte Generika, bestimmte Agrargüter, natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe) werden von beiden Seiten keine Zölle erhoben. Weitere Produkte sollen hinzukommen, so das Ziel der EU-Kommission.
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Die EU-Einfuhrzölle für Industriegüter nach dem Meistbegünstigungsprinzip sind im Allgemeinen niedrig. Die EU-Kommission sagt zu, diese für US-Importe abzuschaffen. Für welche Güter diese Regelung kommen soll, ist bisher offen.
Zusammenarbeit bei der Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse und Wirtschaftssicherheit
Beide Seiten wollen nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen. Die EU-Kommission nennt konkret Standards im Automobilsektor und gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Sektoren. Das Weiße Haus nennt Handelshemmnisse im digitalen Handel.
Beide Seiten wollen stärker beim Thema Wirtschaftssicherheit zusammenarbeiten, d. h. die Lieferkettensicherheit verbessern, nicht-marktbasierter Politik Dritter entgegentreten sowie bei Exportkontrollmaßnahmen und Investitionsprüfungen kooperieren.