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Letzte Aktualisierung: 29. Januar 2026

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EU und Indien schließen Freihandelsabkommen ab

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Die Europäische Union und Indien haben am 27. Januar 2026 Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Mit dem Abkommen entsteht eine Freihandelszone mit über zwei Milliarden Menschen, es stellt zudem die weitreichendste Liberalisierung dar, die Indien einem Handelspartner je gewährt hat. Dadurch profitieren EU-Unternehmen von einem privilegierten Zugang zum indischen Markt: Zölle auf über 90 Prozent der EU-Warenexporte nach Indien werden schrittweise wegfallen.

Zollliberalisierung in wichtigen Wirtschaftszweigen

Warenkategorie Aktueller Zollsatz Künftiger Zollsatz
Maschinen und elektrische Ausrüstung Bis zu 44 Prozent 0 Prozent auf den Großteil der Produkte
Luft- und Raumfahrzeuge Bis zu 11 Prozent 0 Prozent auf den Großteil der Produkte
Medizintechnik Bis zu 27,5 Prozent 0 Prozent für 90 Prozent der Produkte
Kunststoffe Bis zu 16,5 Prozent 0 Prozent auf den Großteil der Produkte
Chemikalien Bis zu 22 Prozent 0 Prozent auf den Großteil der Produkte
Kraftfahrzeuge 110 Prozent 10 Prozent mit einem Kontingent von 250.000 Einheiten
Eisen und Stahl Bis zu 22 Prozent 0 Prozent auf den Großteil der Produkte
Pharmazeutika Bis zu 11 Prozent 0 Prozent auf den Großteil der Produkte

Agrarsektor

Sowohl die EU als auch Indien wollten ihren Agrarsektor schützen. Daher klammert das Abkommen landwirtschaftliche Erzeugnisse größtenteils aus. Beispielsweise werden Zölle auf Rindfleisch, Zucker und Reis nicht gesenkt. Die EU und Indien verhandeln derzeit über ein separates Abkommen zu Geografischen Angaben, das dazu beitragen wird, traditionelle EU-Agrarerzeugnisse in Indien vor Nachahmungen zu schützen.

Beispiele für Zollliberalisierung im Agrarsektor

Produkt Aktueller Zollsatz Künftiger Zollsatz
Wein 150 Prozent 20 Prozent (Premiumsegment ); 30 Prozent (mittelklassiges Segment)
Spirituosen Bis zu 150 Prozent 40 Prozent
Bier 110 Prozent 50 Prozent
Fruchtsäfte und alkoholfreies Bier Bis zu 55 Prozent 0 Prozent
Verarbeitete Lebensmittel (z. B. Brot, Gebäck, Teigwaren, Schokolade, Tiernahrung) Bis zu 50 Prozent 0 Prozent

Dienstleistungsmärkte und Schutz geistigen Eigentums

Das Abkommen wird auch den Dienstleistungsmarkt liberalisieren. Beispielsweise wird EU-Dienstleistungsanbietern ein privilegierter Zugang zum indischen Finanzdienstleistungssektor und Seeverkehr gewährt. Das Abkommen soll zudem ein hohes Maß an Schutz und Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte garantieren, einschließlich Urheberrechten, Marken, Designs und Geschäftsgeheimnissen. Dies wird es europäischen und indischen Unternehmen, die auf den Schutz geistigen Eigentums angewiesen sind, erleichtern, in den Märkten des jeweils anderen zu handeln und zu investieren.

Ausblick

Der ausgehandelte Entwurfstext durchläuft aktuell eine rechtliche Überprüfung und wird in Kürze veröffentlicht. Anschließend wird die Kommission dem Rat der EU einen Vorschlag zur Unterzeichnung des Abkommens vorlegen. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Indien das Abkommen unterzeichnen.

Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Entscheidung des Rates über den Abschluss, damit es in Kraft treten kann. Sobald auch Indien das Abkommen ratifiziert, tritt es in Kraft.

Sobald der Vertragstext öffentlich ist, werden wir Sie über die genauen Inhalte des Abkommens informieren.

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