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Letzte Aktualisierung: 03. März 2026

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EU-Mercosur-Abkommen wird vorläufig angewandt

Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen schafft die größte Freihandelszone der Welt mit mehr als 700 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Die Europäische Kommission schätzt, dass die europäischen Exporte in die Mercosur-Staaten durch das Abkommen um 39 Prozent zunehmen könnten. Die größten Zuwächse werden bei Kraftfahrzeugen, Maschinen und Chemikalien erwartet.

Nachdem das Abkommen durch einzelne Mercosur-Staaten ratifiziert wurde, hat die Europäische Union beschlossen, dass Abkommen mit ihnen vorläufig anzuwenden. Es steht noch nicht fest, ab wann das der Fall sein wird, der Zeitpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Wegen der vorläufigen Anwendung kann die bayerische Wirtschaft schon vor der vollständigen Ratifizierung des Abkommens von seinen Vorteilen profitieren. Den Text des Abkommens haben wir rechts für Sie verlinkt.

Zollliberalisierung in wichtigen Wirtschaftszweigen

Mit dem Abkommen werden die Zölle für 91 Prozent der Einfuhren in die Mercosur-Länder abgeschafft. Für manche Warengruppen werden die Zölle in Stufen und über mehrere Jahre hinweg gesenkt. In dieser Übergangszeit existieren für manche Warengruppen Quotenregelungen. Das ist bspw. bei Kraftfahrzeugen der Fall:

Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden die Zölle innerhalb von 15 Jahren von 35 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. In den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens wird der Zollsatz für jährlich 50.000 Fahrzeuge auf 17,5 Prozent gesenkt. Im siebten Jahr nach Inkrafttreten beginnt der Zollabbau in Stufen.

Für Elektro- und Hybridfahrzeuge werden die Zölle innerhalb von 18 Jahren von 35 Prozent auf 0 Prozent gesenkt. Mit Inkrafttreten des Abkommens sinken die Zölle in Argentinien und Brasilien auf 25 Prozent, in Uruguay auf 16,4 Prozent und in Paraguay auf 14,3 Prozent. Im siebten Jahr nach Inkrafttreten beginnt der Zollabbau in Stufen.

Mit Wasserstoff-Brennstoffzellen angetriebene Fahrzeuge unterliegen sechs Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens dem Basiszollsatz. Im siebten Jahr werden die Zölle zum ersten Mal gesenkt. Im 13. Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens beginnt der Zollabbau in Stufen, welcher 25 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens abgeschlossen sein soll.

Zölle auf Kfz-Teile, Maschinen und Chemikalien werden ebenfalls schrittweise gesenkt. Durch die Zollsenkung in Stufen sorgt das Abkommen für Planungssicherheit und ermöglicht den schrittweisen Zugang zum Markt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Betriebe zu gefährden.

Zusätzlich zu den Zollsenkungen werden nichttarifäre Handelshemmnisse beseitigt.

Beschaffung von Rohstoffen

Das Abkommen erleichtert den Zugang von Rohstoffen aus den Mercosur-Staaten wie beispielsweise zu Bauxit, Magnesium und Silizium aus Brasilien oder zu Lithium aus Argentinien. Zollsenkungen und Steuererleichterungen sollen den Handel fördern, allerdings muss trotz des Abkommens auf Unterschiede zwischen den Mercosur-Staaten geachtet werden. So hat sich bspw. Brasilien das Recht vorbehalten, in Zukunft für bestimmte Warengruppen Ausfuhrgebühren zu erheben.

Weiterhin verpflichten sich die Unterzeichner mit dem Abkommen zur Förderung effizienter, flexibler und transparenter Rohstoffmärkte sowie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationsförderung im Rohstoffbereich.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Abkommen erleichtert europäischen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in den Mercosur-Staaten. In Zukunft können sich europäische Unternehmen zu den gleichen Bedingungen wie lokale Wettbewerber um öffentliche Aufträge bewerben. Die Mercosur-Staaten haben Werte festgelegt, ab denen Ausschreibugen für ausländische Wettbewerber geöffnet werden. Diese Werte werden in den nächsten Jahren schrittweise gesenkt, sodass immer mehr öffentliche Ausschreibungen für europäische Firmen zugänglich werden. Die Mercosur-Staaten können festlegen, welche Waren, Dienstleistungen und öffentlichen Stellen von den Regelungen des Abkommens ausgenommen sind bspw. die Beschaffung für das öffentliche Gesundheitswesen.

Vorläufige Anwendung und Ratifizierung

Das Abkommen wird zunächst vorläufig angewandt. Das heißt, die Handelspartner können von den Vorteilen des Abkommens profitieren, während die Ratifizierung in der Europäischen Union weitergeht. Sollte die Ratifizierung nicht gelingen, würde das Abkommen wieder außer Kraft gesetzt, dies hätte aber keine rückwirkenden Folgen.

Die vorläufige Anwendung ist ein klares Signal, dass die EU auf den Freihandel setzt. Nach dem EU-Gipfel zur Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Wirtschaft im Februar wurde eine pragmatische auf Diversifizierung ausgerichtete Handelspolitik angekündigt. Jetzt folgen auf Worte Taten.

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