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Themen und Services/Außenwirtschaft/Brexit

Letzte Aktualisierung: 14. November 2022

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Die Produktkennzeichnung UKCA

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 Tatjana Vargas
Tatjana Vargas
Volks- und Außenwirtschaft, Europa, GUS
Telefon +49 (0)89-551 78-258 +mobil+ +49 (0)173-578 30 79

Die UKCA-Kennzeichnung dient als Nachweis der Konformität bestimmter Waren mit den Produktvorschriften des Vereinigten Königreichs. Sie gilt für alle Waren, für die bisher eine CE-Kennzeichnung erforderlich war, und sollte ursprünglich ab dem 01. Januar 2023 beim Inverkehrbringen dieser Waren in Großbritannien (England, Schottland, Wales) verwendet werden.

Die britische Regierung kündigte jedoch am 14. November 2022 an, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung für die meisten Waren, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden, bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Businesses to be given UK product marking flexibility - GOV.UK (www.gov.uk) .

Für Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte, unbemannte Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und Schiffsausrüstung werden andere Regeln gelten. Die für diese Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Vorschriften.

Weiterführende Quellen

Das Department for Business, Energy & Industrial Strategy (BEIS) hat seine Guidances aktualisiert. Diese finden Sie unter den folgenden Links:

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