Die bayerische Wirtschaft

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen?

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht
Themen und Services/Außenwirtschaft/Auslandsmärkte + Export

Letzte Aktualisierung: 06. Juni 2023

Information

Quellensteuer im US-Geschäft: Formular W-8BEN-E

Kontakt
 Christoph Kolle
Christoph Kolle
Leiter des Verbindungsbüros in New York
Telefon +1 (0)646-237-0410 +mobil+ +1 (0)917-216 9569

Seit die Vorgaben des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verschärft und die Meldepflichten ausgeweitet wurden, achtet die US-Bundessteuerbehörde verstärkt auf die Erhebung der Quellensteuer bei steuerpflichtigen Zahlungen an ausländische Empfänger.

Die US-Quellensteuer wird auf sogenannte FDAP-Einkünfte (unter anderem Dividenden, Zinsen, Miete und Lizenzgebühren, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer US-Geschäftstätigkeit stehen) erhoben.

Auch wenn die US-Quellensteuer lediglich für spezifische Einkünfte fällig wird, fordern in den USA ansässige Unternehmen immer häufiger von ausländischen Geschäftspartnern standardmäßig die Informationserklärung W-8BEN-E (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding). Das unterzeichnete Formular dient dem US-Partner als Nachweis für die Bestimmung des angemessenen Steuerbetrags, den dieser abführen muss. Es ist drei Jahre gültig und kann bei anderen Geschäftspartnern wiederverwendet werden.

Weitere Informationen zur US-Quellensteuer finden Sie im Rechtsbericht von Germany Trade & Invest .

Sollten Sie für Ihre US-Geschäfte rechtliche oder steuerliche Beratung suchen, unterstützen wir und unser Verbindungsbüro in New York Sie gerne mit Kontakten. Einige Dienstleister unterstützen beim Ausfüllen des W-8BEN-E Formulars (kostenpflichtig).

Seite drucken