Seit die Vorgaben des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verschärft und die Meldepflichten ausgeweitet wurden, achtet die US-Bundessteuerbehörde verstärkt auf die Erhebung der Quellensteuer bei steuerpflichtigen Zahlungen an ausländische Empfänger.
Die US-Quellensteuer wird auf sogenannte FDAP-Einkünfte (unter anderem Dividenden, Zinsen, Miete und Lizenzgebühren, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer US-Geschäftstätigkeit stehen) erhoben.
Auch wenn die US-Quellensteuer lediglich für spezifische Einkünfte fällig wird, fordern in den USA ansässige Unternehmen immer häufiger von ausländischen Geschäftspartnern standardmäßig die Informationserklärung W-8BEN-E (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding). Das unterzeichnete Formular dient dem US-Partner als Nachweis für die Bestimmung des angemessenen Steuerbetrags, den dieser abführen muss. Es ist drei Jahre gültig und kann bei anderen Geschäftspartnern wiederverwendet werden.
Weitere Informationen zur US-Quellensteuer finden Sie im Rechtsbericht von Germany Trade & Invest .
Sollten Sie für Ihre US-Geschäfte rechtliche oder steuerliche Beratung suchen, unterstützen wir und unser Verbindungsbüro in New York Sie gerne mit Kontakten. Einige Dienstleister unterstützen beim Ausfüllen des W-8BEN-E Formulars (kostenpflichtig).