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Letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2023

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Neues Handelsinstrument der EU: „Anti-Coercion Instrument“

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Am 03. Oktober 2023 hat das EU-Parlament den Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer, das „Anti-Coercion Instrument“ (ACI), angenommen. Die Verordnung ermöglicht es der EU, Maßnahmen gegen ein Drittland zu ergreifen, das wirtschaftlichen Zwang auf die Union oder einen ihrer Mitgliedstaaten ausübt. Damit sollen die legitimen souveränen Entscheidungen der EU und der Mitgliedsstaaten gestärkt werden.

Wann liegt „wirtschaftlicher Zwang“ vor?

Wirtschaftlicher Zwang liegt vor, wenn ein Drittland eine Maßnahme anwendet oder mit einer Maßnahme droht, die den Handel oder Investitionen beeinträchtigt, um so ein bestimmtes Handeln der Union oder eines Mitgliedstaats zu verhindern oder zu erwirken.

Die EU-Kommission kann die Maßnahme eines Drittlandes von sich aus oder auf Antrag untersuchen. Für die Untersuchung hat die Kommission dann vier Monate Zeit. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass wirtschaftlicher Zwang vorliegt, kann sie dem Rat der EU einen Vorschlag für einen Durchführungsrechtsakt unterbreiten, der Unionsmaßnahmen als Reaktion auf die wirtschaftliche Zwangshandlung des Drittstaats vorsieht.

Informationen über wirtschaftlichen Zwang sollen bei der Kommission über ein sicheres öffentliches Instrument eingereicht werden können. Die Kommission stellt hierbei den Schutz vertraulicher Informationen sicher, gegebenenfalls einschließlich des Schutzes der Identität des Auskunftgebers.

Mögliche Gegenmaßnahmen:

Es stehen verschiedene Handlungsoptionen als Gegenmaßnahme seitens der EU zur Verfügung, darunter:

  • Zölle
  • Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
  • Beschränkungen für Direktinvestitionen

Nächster Schritt

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Wir informieren Sie erneut, wenn die die Verordnung in ihrer finalen Version veröffentlicht wurde.

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Wirtschaftlicher Zwang durch Drittländer

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