Die EU-Kommission hat das EU-Mercosur-Abkommen am 03. September 2025 den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt.
Der Handelsteil mit den neuen Zollregelungen wurde als Interims-Abkommen vom restlichen Abkommen abgetrennt. Ziel ist, dass er bis Ende 2025 mit qualifizierter Mehrheit (55 Prozent = 15 von 27 der Staaten mit mehr als 65 Prozent der Bevölkerung) im Rat und mit Mehrheitsentscheid im EU-Parlament beschlossen wird. Der Handelsausschuss des EU-Parlaments spricht sich klar für das Abkommen aus.
Sobald das Abkommen als Ganzes in den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten verabschiedet wird, löst es das Interims-Abkommen ab.
In den Mercosur-Ländern muss das Abkommen durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden.
Vorteile für bayerische Unternehmen und Verbraucher durch das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen
Für 91 Prozent der Einfuhren in die Mercosur-Länder werden die Einfuhrzölle abgeschafft. Angaben der EU-Kommission zufolge sparen die europäischen Unternehmen allein dadurch vier Milliarden Euro im Jahr. Derzeit fallen für Autos 35 Prozent an, für Autoteile 14 bis 18 Prozent, für Maschinen 14 bis 20 Prozent und für Chemikalien bis zu 18 Prozent. Diese Zölle sollen schrittweise abgeschafft werden. Die Zölle auf E-Autos werden in einem ersten Schritt von 35 auf 25 Prozent gesenkt. Neben den Zollerleichterungen werden auch Produktstandards und geschützte Herkunftsbezeichnungen anerkannt. Davon profitieren auch bayerische Unternehmen. Bisher ging nur ein knappes Prozent der bayerischen Exporte in die Mercosur-Staaten. Außerdem verbessert das Abkommen den Zugang zu wichtigen Rohstoffen aus Südamerika und sichert der EU weltweiten Einfluss für höhere Standards im Bereich der Nachhaltigkeit und Beschäftigung.
Die EU will im Gegenzug 92 Prozent aller Importzölle abschaffen. Davon profitieren auf der Mercosur-Seite vor allem Agrarerzeuger und Rohstoffkonzerne. Für die europäischen und bayerischen Verbraucher bedeutet das niedrigere Preise und mehr Auswahl.