International tätige Unternehmen sind mit allerlei Vorgaben konfrontiert, wenn es um die Exportkontrolle geht. In bestimmten Fällen ist es daher geboten ein System zu etablieren, das die Einhaltung der Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts erleichtert.
Ein solches ist das innerbetriebliche Exportkontrollsystem oder auch Internal Compliance Program (ICP).
Die Kanzlei Steinpichler hat uns zu diesem Thema unentgeltlich eine Übersicht mit dem Titel „Aktuelle außenwirtschaftsrechtliche Compliance-Anforderungen an Unternehmen“ übermittelt, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der enthaltenen Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Zudem stellen die in diesem Dokument bereitgestellten Inhalte keine Rechtsberatung dar und ersetzen eine solche nicht. Die Informationen sind vielmehr allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt „Firmeninterne Exportkontrolle“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus dem Jahr 2022.