In einer sich zunehmend globalisierenden Welt nimmt die Bedeutung der Welthandelsorganisation (WTO) zu. Sie ist das zentrale multilaterale Verhandlungs- und Entscheidungsforum für globale Handelsfragen. Jedoch ist das WTO-Regelwerk veraltet, lückenhaft und reformbedürftig. Bei 164 Mitgliedern ist es nicht einfach, einen Konsens zu finden. Die vbw appelliert an alle WTO-Mitglieder, Reformbereitschaft zu zeigen. Für unsere Wirtschaft sind zwei Punkte besonders dringlich:
Funktionsfähige Streitbeilegung sicherstellen
Der Streitbeilegungsmechanismus muss so ausgestaltet werden, dass er auf eine von beiden Streitparteien akzeptierte Lösung abzielt, so wie es die WTO-Vereinbarung über Streitbeilegung (Dispute Settlement Understanding) vorsieht. Wenn im Berufungsverfahren Rechtsunsicherheit bei bestimmten Fragestellungen aufkommt, müssen diese Fragen den WTO-Ausschüssen zur weiteren Erörterung zwischen den WTO-Mitgliedern vorgelegt werden. „Autoritative Auslegung“ sollte in den Fällen genutzt werden, wo kein Konsens gefunden werden kann.
Industriesubventionen eindämmen
Einerseits muss die Wettbewerbsneutralität im globalen Handel gestärkt werden, andererseits gehören handelsverzerrende Effekte von Industriesubventionen bekämpft. Um unzulässige Subventionen zu verhindern, müssen strengere Kontrollvorschriften im WTO-Subventionsübereinkommen verankert werden. Die USA, Japan und die EU haben hierfür gemeinsame Vorschläge vorgelegt (Ausweitung der Liste verbotener Subventionen, Umkehr der Beweislast, Anreiz für Notifikation von Subventionen, Beschränkungen finanzieller Beihilfen seitens staatseigener Unternehmen). Diese Vorschläge sind zu begrüßen. Darüber hinaus müssen die Vorschriften für Subventionen nicht nur für Güter, sondern auch für Dienstleistungen gelten.