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Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2025

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Chinesische Exportkontrollen für Seltene Erden

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China wird seine Exportkontrollen für Seltene Erden vom 09. Oktober 2025 ein Jahr lang aussetzen. Dies ist ein wesentliches Ergebnis der US-chinesischen Handelseinigung, die bei einem Treffen von Donald Trump und Xi Jinping am 30. Oktober 2025 zustande kam. EU-Kommissar Maroš Šefčovič bekräftigte nach Gesprächen mit dem chinesischen Handelsministerium (MOFCOM), dass die Aussetzung auch für EU-Unternehmen gilt.

Genehmigungsverfahren für Seltene Erden

Am 04. April 2025 führte China erstmals Exportkontrollen für sieben Seltene Erden ein: Samarium, Scandium, Dysprosium, Terbium, Gadolinium, Lutetium und Yttrium. Seitdem müssen ausländische Unternehmen, die diese Seltenen Erden aus China importieren, Genehmigungen beim chinesischen Handelsministerium (MOFCOM) beantragen. Dies gilt auch für deren Legierungen, Gemische und Permanentmagnete. Laut dem Weißen Haus wird China eine allgemeine Genehmigung ausstellen für die Ausfuhr dieser Seltenen Erden sowie Gallium, Germanium, Antimon und Graphit. Diese allgemeine Genehmigung kommt US-amerikanischen Endverwendern und deren weltweiten Lieferanten zugute. Somit können bayerische Unternehmen ausschließlich in ihrer Funktion als Zulieferer für US-Unternehmen von der allgemeinen Genehmigung profitieren. Für alle anderen Verwendungen der weiterhin kontrollierten Seltenen Erden brauchen sie folglich nach wie vor eine Einzelgenehmigung von MOFCOM.

Angekündigte Exportkontrollen

Am 09. Oktober 2025 veröffentlichte MOFCOM die Verkündigung Nr. 61 und die Verkündigung Nr. 62 . Hiermit unterlag die Ausfuhr der Seltenen Erden Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium einer Genehmigungspflicht. Zudem stellte MOFCOM Folgendes unter Genehmigungspflicht:

  • Ausfuhr von chinesischen Technologien im Zusammenhang mit dem Abbau, der Verarbeitung und dem Recycling Seltener Erden
  • Weiterlieferung von im Ausland hergestellten Güter, die kontrollierte Seltene Erden aus China enthalten oder mit chinesischer Technologie hergestellt wurden

Ausfuhranträge für militärische Verwendungen sollten grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden. Außerdem sollten chinesische Staatsbürger für die Erbringung jeglicher technischen Unterstützung im Zusammenhang mit Seltenen Erden eine Genehmigung beantragen. Diese Kontrollen werden nun ein Jahr lang ausgesetzt.

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