Die USA prüfen, welche weiteren Stahl- und Aluminiumprodukte mit zusätzlichen Importzöllen belegt werden sollen. Nachdem im August Zölle auf zusätzliche Produkte erhoben worden sind, könnten im Dezember weitere folgen. Die Section-232-Zölle belasten die bayerische Wirtschaft stark.
 Listen der Stahl- und Aluminiumprodukte könnten erweitert werden
 Von den Zöllen unter Section 232 sind Produkte betroffen, die in den Listen der Stahl- bzw. der Liste der Aluminiumderivate enthalten sind. Das US-Wirtschaftsministerium hat im Oktober ein sogenanntes Inklusionsverfahren eingeleitet, um diese Listen erneut zu erweitern. Der Stahl- bzw. Aluminiumanteil der gelisteten Produkte wird mit einem Zollsatz von 50 Prozent belegt. Der Nicht-Stahl- bzw. Aluminiumanteil wird mit den jeweils geltenden reziproken Zöllen belegt. Für in der EU hergestellte Produkte gelten für diesen Restwert die vereinbarten 15 Prozent.
Die unter Section 232 erhobenen Zölle treten mit der Publikation der neuen Produktlisten in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass diese Listen im Dezember erscheinen und die Zölle dann sofort gelten.
Verfahren zur Erweiterung der Produktlisten für Stahl- und Aluminiumprodukte können jeweils im Januar, Mai und September eingeleitet werden. Dieses Jahr haben die USA jede Chance genutzt, um diesen Prozess zu starten.
 Europäischer Zoll-Deal legt Grundlagen für Zusammenarbeit bei Stahl- und Aluminium
 Der Zoll-Deal zwischen den USA und der Europäischen Union war in Bezug auf Stahl- und Aluminiumprodukte vage geblieben. Er hielt lediglich fest, dass die Partner gemeinsame Maßnahmen in Betracht ziehen könnten. So beispielsweise das koordinierte Abgrenzen der jeweiligen Märkte von Überkapazitäten sowie Zollkontingente, die den Handel zwischen den USA und der EU begünstigen würden.