Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 hat die EU Kommission den Anhang I der sog. „Dual-Use-Verordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 2021/821) aktualisiert.
Die Aktualisierung trat am 08. November 2024 in Kraft.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert werden, damit internationale Sicherheitsverpflichtungen und -zusagen uneingeschränkt eingehalten werden, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird.