Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2023
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Aktualisierung der Güterliste der Dual-Use-Verordnung
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Anhang I der Dual-Use-Verordnung fasst die vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter der internationalen Exportkontrollregime zusammen. Er legt für alle EU-Mitgliedsstaaten eine einheitliche Güterliste fest, die diejenigen Dual-Use-Güter erfasst, für die bei Ausfuhren aus dem Unionsgebiet eine Genehmigungspflicht besteht.
Mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung 2033/66 der Kommission im Amtsblatt der EU am 11. Januar 2022 wurde Anhang I an die Vereinbarungen der Exportkontrollregime angepasst. Als Ausführer von Dual-Use-Gütern müssen Sie überprüfen, ob Ihre Güter von den Änderungen betroffen sind und Ihre Warenwirtschaftssysteme entsprechend aktualisieren.
Änderungen im Detail
Klassifizierung | Änderungen |
1C006b Schmiermittel | Unternummer 1C006b2 für bestimmte fluorierte flüssige Silikone gestrichen |
2b006b und 2B206c Längenmesssysteme | Neue technische Anmerkung, die den Begriff "Auflösung" in identischer Weise definiert |
2D352 Software für Nuklein-Assembler/-Synthesizer | Neuer Listeneintrag für bestimmte Software im Zusammenhang mit 2B352i |
2E003b2 Technologie für Fertigungsverfahren | Unternummer 2E003b2 gestrichen, die bestimmte technische Daten zu metallbearbeitenden Fertigungsverfahren beschrieb |
3A001b11, 3A002d3 und 3A002d5 Frequenz-Synthesizer und Signalgeneratoren | Listeneinträge modifiziert, um technischen Entwicklungen bei Automotive-Radar zu begegnen |
3C001, 3C005, 3C006 und 3E003h Hetero-epitaxiale Werkstoffe, Hochwiderstandswerkstoffe und Technologie | Listeneinträge angepasst, um Galliumoxid und Diamant als relevante Werkstoffe abzubilden |
3D006 Electronic CAD Software | Neuer Listeneintrag für bestimmte ECAD-Software im Zusammenhang mit GAAFET-Strukturen |
4A003b Digitalrechner | Parameter "angepasste Spitzenleistung" von 29 auf 70 gewichtete TeraFLOPS erhöht und so an den Stand der Technik angepasst |
6A005d1b1 Halbleiterlaser | Parameter "mittlere oder Dauerstrich-Ausgangsleistung" von 15 auf 25 W erhöht und so an den Stand der Technik angepasst |
6A008 und 6A008l4 Radarsysteme und -geräte | Begriff "eingesetzt für" durch "entwickelt für" im Zusammenhang mit ausgenommenen Marine- oder Schiffsverkehrsdienst-Radar ersetzt |
6D003h Software für Flugsicherungszwecke | Begriff "Software (Anwendungsprogramme)" durch Software ersetzt |
9A004g und 9A004 Luftfahrzeuge als luftgestützte Startplattformen | Suborbitale Fahrzeuge im Zusammenhang mit Startplattformen und in der Überschrift ergänzt |
9B001c Ausrüstung für additive Fertigung | Unternummer überarbeitet, sodass der Fokus auf dem Umgang mit Superlegierungen liegt und nicht mehr auf bestimmten Triebwerksbauteilen |
9E003a2e Technologie für Gasturbinenbestandteile/-systeme | Neue Unternummer zu "pressure gain combustion" |
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