Letzte Aktualisierung: 07. Mai 2026
Pressemitteilung
vbw fordert mehr Flexibilität im Arbeitszeitrecht und pragmatische Zeiterfassung / Brossardt: „Regeln aus dem letzten Jahrhundert schränken Betriebe und Beschäftigte ein“
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Angesichts der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überarbeitung des Arbeitszeitrechts unterstreicht die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die Dringlichkeit der Modernisierung geltender Regelungen: „Das deutsche Arbeitszeitrecht stammt aus der Industriegesellschaft des 20. Jahrhunderts und passt in weiten Teilen nicht mehr zu unserer Berufswelt. Diese hat sich sehr stark gewandelt. In der täglichen Anwendung behindert das Gesetz inzwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft“, kritisiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
In einem Positionspapier begründet die vbw die Notwendigkeit einer Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit. „Wir müssen raus aus dem Korsett der Tagesarbeitszeit, hin zu einer flexibler gestaltbaren Arbeitszeit von durchschnittlich bis zu 48 Wochenstunden. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie lässt diesen Spielraum ausdrücklich zu – ohne Abstriche beim Arbeitnehmerschutz. Es wäre sinnvoll, wenn dies künftig in allen Bereichen und allen Branchen gilt“, betont Brossardt. Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt zur Anpassung des deutschen Arbeitszeitrechts sind die täglichen Ruhezeiten von elf Stunden. Brossardt erläutert: „Einfache Rückmeldungen per E-Mail oder kurze dienstliche Telefonate gelten zwar nach rechtlicher Einschätzung nicht als Unterbrechungen der Ruhezeiten. Dies ist aber derzeit Auslegungssache. Hier ist eine klare Regelung im neuen Arbeitszeitgesetz erforderlich, um Unsicherheiten zu beheben.“
Die vbw setzt sich zudem für eine möglichst unkomplizierte und unbürokratische Arbeitszeiterfassung ein. „Auch wenn Zeiterfassung dem europäischen Rechtsrahmen folgt, sind Ausnahmen möglich und notwendig, vor allem bei Vertrauensarbeitszeit. Die Form der Zeiterfassung muss außerdem frei wählbar bleiben. Das europäische Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geben weder vor, dass die Arbeitszeit am selben Tag noch in elektronischer Form erfolgen muss“, so Brossardt. Sehr deutlich spricht er sich für Ausnahmeregelungen an Sonn- und Feiertagen mit Augenmaß aus: „Wenn beispielsweise geschäftskritische Projekte die Zusammenarbeit von internationalen Expertenteams an Feiertagen einzelner Länder erfordern, muss dies arbeitsrechtlich möglich sein. Die Ausnahmetatbestände vom Beschäftigungsverbot müssen im neuen Arbeitszeitgesetz ausgeweitet werden.“
Die vbw appelliert an die Bundesregierung, die anstehende Reform für eine umfassende Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts zu nutzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu stärken.
Weitere Fakten und Argumente zur Anpassung des Arbeitszeitrechts finden Sie im aktuellen Positionspapier der vbw im Internet.