Die gesetzliche Unfallversicherung ist der einzige Zweig der Sozialversicherung, der alleine durch die Arbeitgeber finanziert wird. Obwohl durch gezielte Prävention und Arbeitsschutzmaßnahmen die Zahl der Arbeitsunfälle in den letzten Jahrzehnten massiv gesunken ist, kam es zu keinem Rückgang des Beitragssatzes im gleichen Umfang.
Reformbedarf in der gesetzlichen Unfallversicherung
Um die Kostenbelastung für die Arbeitgeber einzudämmen, sind umfangreiche Reformen im Leistungsrecht und der Systematik der Unfallrenten der gesetzlichen Rentenversicherung nötig. Ziel muss die Fokussierung der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Absicherung der berufsspezifischen Risiken sein. Unser Positionspapier skizziert den konkreten Handlungsbedarf.