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Letzte Aktualisierung: 14. November 2025

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Omnibus-I-Richtlinie: Europäisches Parlament beschließt Verhandlungsmandat für den Trilog

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0) 89-551 78-534 Mobil +49 (0) 173-573 89 22

In der Plenarsitzung vom 13. November 2025 hat das Europäische Parlament (EP) mit 382-Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen über den Bericht zur Omnibus-I-Richtlinie abgestimmt. Mit dem nun vorliegenden Bericht können die Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU beginnen.

Das verabschiedete EP-Mandat geht mit wichtigen Vereinfachungen und Entbürokratisierungen über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus. Folgende Anpassungen sind vorgesehen:

Änderungsvorschläge zur Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):

  • Für den Anwendungsbereich der CSDDD schlägt das EP vor, die Sorgfaltspflichten nur noch für Unternehmen mit weltweit über 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Mrd. Euro vorzusehen.
  • Das EP möchte bei der Prüfung der Geschäftspartner den risikobasierten Ansatz stärken und nur in Ausnahmefällen von kleineren Geschäftspartnern notwendige Informationen einholen.
  • Unternehmen müssen künftig keine Klimaübergangspläne vorlegen.
  • Die zivilrechtliche Haftung soll nicht unionsweit geregelt werden, sondern sich nach dem nationalen Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten richten.

Änderungsvorschläge zur Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD):

  • Die Schwellenwerte für den Anwendungsbereich werden für Unternehmen angehoben, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind: Die Beschäftigtenanzahl steigt von aktuell 250 auf 1.750, der Mindestumsatz von 50 auf 450 Millionen Euro.
  • Die Berichtsstandards sind weiter zu vereinfachen und reduzieren; insbesondere werden weniger qualitative Angaben erwartet.
  • Die branchenspezifische Berichterstattung ist freiwillig zu gestalten.
  • Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen vor sogenannten Trickle-Down-Effekten geschützt werden: Große berichtspflichtige Unternehmen dürfen keine zusätzlichen Informationen von ihren kleineren Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette verlangen, die über die freiwilligen Standards für KMU hinausgehen.

Bewertung

Durch die Einigung ist eine erhebliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs vorgesehen. Künftig wären wesentlich weniger Unternehmen von den Vorgaben direkt betroffen als ursprünglich vorgesehen. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Jetzt gilt es, die Trilogverhandlungen rasch abzuschließen und so Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen.

Weiteres Vorgehen

Mit der Annahme des Verhandlungsmandats ist das Trilogverfahren zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission eröffnet. Die erste Sitzung wird vermutlich am 18. November 2025 stattfinden. Bis Ende 2025 soll noch eine endgültige politische Einigung über die Vereinfachungsvorschläge erzielt werden.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.

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