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Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

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Musterrechtsverordnung zum dualen Studium – Stellungnahme abgegeben

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 Julia Jahn
Julia Jahn
Hochschule, Projekte und Aktionsrat Bildung
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Im Rahmen der Novellierung der Musterrechtsverordnung (MRVO) sollen in einem neu geschaffenen §12 Absatz 7 erstmals konkret die Anforderungen an ein duales Studium formuliert werden. Das Bayerische Wissenschaftsministerium möchte diese Merkmale auf Bundesebene so ausgestalten, dass die erfolgreichen und nachgefragten dualen Studiengänge in Bayern akkreditierbar sind.

Unabhängig davon sollten die Hochschulen bereits jetzt alle Möglichkeiten im Rahmen der Darstellung ihrer dualen Studienangebote gegenüber dem Akkreditierungsrat nutzen, damit die sehr geschätzten dualen Studienangebote unter den geltenden Voraussetzungen die Akkreditierung erhalten.

Novellierung der Musterrechtsverordnung

Die von der Kultusministerkonferenz (KMK) am 07. Dezember 2017 verabschiedete Musterrechtsverordnung (MRVO) sieht eine Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten vor. Diese Begutachtung war als mehrstufiges Verfahren angelegt, die von einer Arbeitsgruppe des KMK-Hochschulausschusses durchgeführt wurde.

In einem ersten Schritt waren Ende 2021 zunächst die Länder um Stellungnahme gebeten worden. Die Art der Umsetzung der Stellungnahme (z.B. Einbezug von Landeshochschulkonferenzen oder Hochschulen) konnten die Länder frei wählen.

Im zweiten Schritt hatten die relevanten Akteure des Akkreditierungssystems im April und Mai 2022 Gelegenheit, Stellung zur MRVO zu nehmen. Die Arbeitsgruppe hat alle Rückmeldungen umfassend und systematisch ausgewertet. Die Auswertung hat ergeben, dass zwar das Akkreditierungssystem von den beteiligten Akteuren prinzipiell als geeignet zur Qualitätssicherung der Studiengänge bewertet wird, eine gewisse Präzisierung und Überarbeitung der MRVO jedoch sinnvoll erscheint.

Stellungnahme der vbw

Die vbw hat die Möglichkeit wahrgenommen, Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen der MRVO zu nehmen. Die Korrekturen und Veränderungen insbesondere in Hinblick auf die (begründete) Ausnahmeregelung sehen wir im Einvernehmen mit hochschule dual und dem Bayerischen Wissenschaftsministerium sehr positiv. Die geplanten Änderungen bei dualen Studiengängen entsprechen den regional unterschiedlichen Anforderungen der kooperierenden Hochschulen und Unternehmen.

Aus Sicht der Bayerischen Wirtschaft wäre es sehr erfreulich, wenn die Musterrechtsverordnung in dieser Form in Kraft treten würde.

Weiteres Vorgehen

Die KMK wird nun alle Stellungnahmen prüfen, verabschiedet wird die Musterrechtsverordnung frühestens im Sommer 2024. Danach werden sich die Bundesländer mit der Überführung in die Landeshochschulgesetze befassen.

Hierfür ist es wichtig, dass sich die Länder frühzeitig auf einen gemeinsamen Zeitplan verständigen. Nur so können sich alle Beteiligten – Hochschulen, Kooperationspartner, Studierende, Akkreditierungsagenturen etc. – bundesweit rechtzeitig und verlässlich vorbereiten.

Information zu dual Studierenden in Bayern

Das duale Studium hat sich als Erfolgsmodell erwiesen: Waren im Wintersemester 2007/2008 bayernweit 1.200 Studierende eingeschrieben, sind es im Wintersemester 2023/2024 bereits 8.806 dual Studierende. Für Unternehmen bietet das duale Studium die Möglichkeit, frühzeitig hochmotivierte und leistungsstarke Nachwuchskräfte an das Unternehmen zu binden.

Information

BDA Stellungnahme zur Musterrechtsverordnung

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