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vbw Fokusthemen/Russland | Ukraine | Energiekrise/Sanktionen

Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2024

Information

Neue EU-Sanktionen gegenüber Russland

Der Rat der EU hat am 18. Dezember 2023 das zwölfte Sanktionspaket gegenüber Russland angenommen. Das neue Sanktionspaket beinhaltet unter anderem ein Einfuhrverbot für russische Diamanten und zielt insbesondere darauf ab, gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen und Schlupflöcher zu schließen.

Das vereinbarte Paket umfasst folgende Maßnahmen:

  • Verbot für die direkte oder indirekte Einfuhr, den Kauf oder die Weitergabe von Diamanten aus Russland. Ein direktes Verbot gilt ab dem 1. Januar 2024 für nichtindustrielle natürliche und synthetische Diamanten sowie für Diamantschmuck.
    Darüber hinaus wird ab dem 1. März 2024 schrittweise ein indirektes Einfuhrverbot für in Drittländern bearbeitete russische Diamanten eingeführt und am 1. September 2024 auf Labordiamanten und mit Diamanten besetzte Schmuckwaren und Uhren ausgeweitet.
  • Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren aus Russland.
  • Neue Ausfuhrkontrollen für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck/fortgeschrittene Technologien z.B. Chemikalien.
  • Neue Ausfuhrverbote für Industriegüter aus der EU.
  • Ausweitung des Durchfuhrverbots, das derzeit für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gilt, die aus der EU über das Hoheitsgebiet Russlands in Drittländer ausgeführt werden, auf alle militärischen Güter.
  • Aufnahme von 29 juristischen Personen aus Russland und Drittländern in die Liste der Stellen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen (einschließlich in Usbekistan und Singapur registrierter juristischer Personen).
  • Verbot der Bereitstellung von Unternehmens- und Designsoftware an die russische Regierung oder russische Unternehmen.
  • Strengere Vorschriften um Durchsetzung der Ölpreisobergrenze.
  • Verpflichtung, die Wiederausfuhr bestimmter Kategorien sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen.
  • Einführung einer neuen Meldepflicht, wonach Unternehmen in der EU, die zu mehr als 40 % direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland niedergelassenen Unternehmen gehalten werden, bestimmte Geldtransfers künftig anzeigen müssen.
  • Erweiterung der Sanktionsliste um weitere 61 Personen und 86 Organisationen, deren Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und denen keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen bereitgestellt werden dürfen.

Zudem hat der Rat die Kriterien für die Aufnahme von Personen und Organisationen, die für eine zwangsweise Übernahme von EU-Unternehmen mit Sitz in Russland verantwortlich sind oder davon profitieren, erweitert. Darüber hinaus hat der Rat die Möglichkeit eröffnet, verstorbene Personen auf der Liste zu belassen.

Alle umgesetzten Sanktionen, die der Rat der EU im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg verhängt hat, finden Sie zusammengefasst im Downloadbereich.

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