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Themen und Services/Recht/KI-Recht

Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2026

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KI-Omnibus im Trilog beschlossen

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Dr. Joachim Wutte
Dr. Joachim Wutte
Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-658 Mobil +49 (0) 151-121 552 88

Nach der vorläufigen Trilogeinigung vom 07. Mai 2026 hat nun der Rat der Europäischen Union am 29. Juni 2026 formell der Verordnung zur Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Omnibus) zugestimmt. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet und kann pünktlich vor oder spätestens zum 02. August 2026 in Kraft treten. Der Text der Verordnung wird der Trilogeinigung entsprechen, den wir Ihnen unten als Download zur Verfügung stellen. Sie können den finalen englischen Verordnungstext dort der vierten Spalte ganz rechts entnehmen (oder Sie warten die Veröffentlichung im Amtsblatt ab).

Wesentlicher Inhalt aus Arbeitgebersicht

KI-Kompetenz: Die Neufassung des Art. 4 der KI-Verordnung (KI-VO) stellt klar, dass Arbeitgeber lediglich angemessene Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten ergreifen müssen. Ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau ist gemäß Art. 4 Abs. 1 des vorläufigen Textes ausdrücklich nicht mehr zu gewährleisten.

Fristverlängerungen für Hochrisiko-KI: Vorschriften für eigenständige KI-Systeme wie etwa KI‑gestützte Bewerber‑Screening‑Tools gelten ab Dezember 2027. In Produkte eingebettete KI-Systeme wie z. B. Helme mit eingebauter KI zur Gefahrenerkennung unterliegen ab August 2028 der KI-VO.

Entlastungen für Unternehmen: Erleichterungen für kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) werden auch auf „Small Mid-Caps“ ausgedehnt.

Klarere Abgrenzung zu sektoralen Vorschriften: Überschneidungen zwischen der KI-VO und branchenspezifischen Vorschriften (wie etwa Maschinen- oder Medizinprodukterecht) sollen besser vermieden werden. In diesen Fällen wird die Anwendung der KI-VO eingeschränkt. Leitlinien der Kommission sowie Durchführungsrechtsakte sollen eine widerspruchsfreie Anwendung sicherstellen und den zusätzlichen Umsetzungsaufwand für Unternehmen möglichst geringhalten.

Governance und Aufsicht: Die Zuständigkeiten zwischen dem EU AI Office und den nationalen Aufsichtsbehörden werden klarer abgegrenzt, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zu fördern. So soll für mehr Rechtssicherheit und effizientere Verfahren für Unternehmen gesorgt werden.

Bewertung

Der KI-Omnibus ist gut. Er vereinfacht einige Aspekte der KI-VO. Hervorzuheben sind die Klarstellungen bei den vorgeschriebenen KI-Kompetenzen von Beschäftigten, die zusätzliche rechtliche Risiken für Unternehmen begrenzen. Auch die verlängerten Umsetzungsfristen für Hochrisiko-KI helfen in der Betriebspraxis. Zudem weitet die Einigung Erleichterungen auf weitere Unternehmensgruppen aus. Sie grenzt bestehende sektorale Regulierung klarer ab. Beides senkt den Bürokratieaufwand und erleichtert die Umsetzung im Alltag.

Gleichwohl bleibt der KI-Rechtsrahmen der EU auch nach den Omnibus-Änderungen anspruchsvoll und in weiten Teilen zu komplex. Die Verordnung erschwert weiterhin den breiten Einsatz von KI in Unternehmen. Entscheidend wird sein, dass die angekündigten Leitlinien und Durchführungsrechtsakte zügig vorgelegt werden. Sie müssen in der Praxis greifen und eine kohärente, möglichst bürokratiearme Anwendung sichern.

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