Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurden auf nationaler Ebene umfangreiche Vorgaben für Sorgfaltspflichten erlassen, die Unternehmen umsetzen müssen. So soll die Einhaltung von Menschenrechten und grundlegender Umweltstandards in den Lieferketten sichergestellt werden.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die überzogenen Anforderungen des LkSG nicht umsetzbar sind, zur massiver Bürokratie führen und letztlich kontraproduktiv wirken. Auf europäischer Ebene hat man daher erfreulicherweise im Zuge der Omnibus-I-Initiative die Wertschöpfungskettenrichtlinie angepasst und den Anwendungsbereich erheblich reduziert.
Für Deutschland bedeutet das, dass die Bundesregierung nun schnellstmöglich das LkSG aussetzen muss und die 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben angeht.
Als vbw setzen wir uns für eine praxistaugliche Lieferketteregulierung ein, die die begrenzten Einflussmöglichkeiten der Unternehmen beachtet und diese gezielt unterstützt, ihrer Verantwortung nachzukommen. In unserem Positionspapier skizzieren wir hierzu entsprechende Ansätze und gehen auf die negativen Konsequenzen einer überzogenen Lieferkettenregulierung ein.