Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht vor, der Bankenaufsicht als neue aufsichtsrechtliche Instrumente einkommensbezogene Schwellenwerte für Immobilienkredite einzuführen. Das Vorhaben soll noch 2024 umgesetzt werden. Unsere Kurzbewertung finden Sie unten im Downloadbereich.
Wir brauchen dringend zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum. Neue Hemmnisse, die die Finanzierung des Wohnungsbaus erschweren, sind der falsche Weg. Das gilt auch für einkommensbezogene Schwellenwerten für Immobilienkredite. Sie sind sachlich nicht erforderlich und würden das Kreditgeschehen erheblich belasten.
Neue einkommensbezogene Eingriffsrechte der Aufsicht sind unnötig und schädlich
Die Bankenaufsicht hat bereits hinreichende, auch einkommensabhängige Eingriffsmöglichkeiten in das Kreditgeschäft. Mit neuen unflexiblen einkommensbezogenen Schwellenwerten für Immobilienkredite würde es deutlich schwieriger, Kreditentscheidungen zu treffen, die gleichzeitig risikogerecht und kundenorientiert sind.
Regionale Unterschiede bleiben unbeachtet, Wohneigentumserwerb wird erschwert
Mutmaßlich bundeseinheitliche einkommensbezogene Vorgaben würden die Wohnungsnot verschärfen, denn sie können regionalen oder von der konkreten Lebenslage potenzieller Kreditnehmer abhängigen Unterschieden ebenso wenig Rechnung tragen wie unterschiedlichen Kompetenzprofilen von Kreditgebern.
Die geplante Regulierung wäre ein Bürokratiebooster
Der Umgang mit einkommensbezogenen Schwellenwerten für Immobilienkredite würde zu erheblichem bürokratischem Zusatzaufwand führen. Der Aufwand entstünde nicht erst dann, wenn die BaFin die beschriebenen Schwellenwerte tatsächlich in Kraft setzt. Finanzinstitute müssten sich schon mit Einführung der bloßen Option darauf vorbereiten.
Downloadangebot
Die unten zum Download verfügbare Kurzposition führt diese Argumente etwas näher aus.