Die bayerische Wirtschaft
zum Dashboard Konjunktur

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen?

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht
Themen und Services/Bildung/Berufsorientierung

Letzte Aktualisierung: 13. März 2025

Information

EU-Parlament erhält Berichtsentwurf zu Praktikumsrichtlinie

Kontakt
 Sophie Sontag-Lohmayer
Sophie Sontag-Lohmayer
Integration von Geflüchteten, Projekte
Telefon +49 (0) 89-551 78-218 Mobil +49 (0) 175-607 52 02

Am 24. Februar 2025 wurde dem EU-Parlament ein Berichtsentwurf für den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikant*innen und zur Bekämpfung von Scheinpraktika vorgelegt. Wir sehen den Entwurf in Teilen kritisch, da zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen entstehen würden und die unternehmerische Freiheit eingeengt wird.

Änderungen des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission

Die aus Arbeitgebersicht wichtigsten Änderungen des vorgelegten Entwurfs, im Vergleich zu dem am 20. März 2024 erstmals vorgestellten Richtlinienvorschlag, lauten wie folgt:

  • Als neues Ziel der Richtlinie wurde bestimmt, dass eine allgemeine Definition von Praktikumsverhältnissen geschaffen wird. Missbräuchliche Verhaltensweisen im Rahmen von Praktikumsverhältnissen sollen verhindert werden.
  • Eine neue Definition von „Praktikum“ wurde eingeführt: Praktika werden gemäß dem Entwurf definiert als Arbeitsphase auf Einstiegsniveau, die neben der Ausbildungskomponente darauf abzielt, den Berufseinstieg zu gewährleisten. Darüber hinaus wird das Vorliegen eines schriftlichen Vertrags zwischen Praktikant*in und Praktikumsgeber gefordert.
  • Die Definition eines regulären Arbeitnehmers wird gestrichen, um den neuen Charakter der Richtlinie zu betonen. Die Richtlinie zielt nicht mehr darauf ab, Praktikant*innen mit regulären Arbeitgebern zu vergleichen, sondern möchte einen grundsätzlichen Rechtsrahmen für Praktika schaffen.
  • Neu hinzukommt der Grundsatz, dass Praktikant*innen keine Ungleichbehandlung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung erfahren dürfen. Der Zugang zu Praktikumsstellen soll auch für benachteiligte Interessensgruppen und Menschen mit Behinderung erleichtert werden.
  • Die Definition, ob und wann ein missbräuchliches Verhalten vorliegt, wurde um zusätzliche Abgrenzungskriterien erweitert. Das Fehlen eines schriftlichen Vertrages, eines detaillierten Trainingsplanes und einer zuständigen Betreuungsperson wird als missbräuchlich definiert. Auch die exzessive Länge eines Praktikums, die fehlende Vergütung, die Voraussetzung von Berufserfahrung sowie die fehlende Ausschreibung legen gemäß des Entwurfes Missbrauch nahe.
  • Anhand von bestimmen Rahmenbedingungen sollen die zuständigen Behörden einen potenziellen Missbrauch ahnden können. Dazu zählen unter anderem eine hohe Anzahl von Praktikant*innen im Verhältnis zur Betriebsgröße, die wiederholte Verlängerung von Praktika oder der Ersatz von festangestellten Mitarbeitenden durch Praktikant*innen.
  • Der Entwurf legt fest, dass Praktika die Maximaldauer von sechs Monaten nicht überschreiten dürfen. Ausnahmen für eine längere Dauer sollen nur in objektiv begründbaren Fällen möglich sein.
  • Die Mitgliedstaaten werden dazu aufgerufen, die nationalen Sozialpartner in die Ausgestaltung der Richtlinie miteinzubeziehen.
  • Auch Pflichtpraktika und Praktika im Rahmen der formalen Ausbildung können von der Richtlinie betroffen sein.

Beratungen der EU-Abgeordneten über den Entwurf

Bis zum 26. März 2025 haben die EU-Abgeordneten die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Berichtsentwurf einzubringen. Danach wird ein Kompromisstext zusammengestellt, über den am 25. Juni 2025 im EU-Parlament final abgestimmt werden soll. Wenn Sie noch Hinweise und Anmerkungen dazu haben, lassen Sie uns diese gerne zukommen.

Komplexe Vorgaben bedeuten Aufwuchs an Bürokratie für Unternehmen

Für eine erfolgreiche Berufsorientierung ist es notwendig, jungen Menschen durch Praktika Einblicke in die Arbeitswelt und erste berufliche Erfahrungen zu ermöglichen. Die bayerischen Unternehmen bieten diese Möglichkeit auf hohem Niveau an und nutzen Praktika als ein wichtiges Instrument zur Fachkräftesicherung.

Die Ziele der EU-Kommission, Praktika fair zu gestalten und Missbrauch zu verhindern, sind grundsätzlich zu begrüßen. Die komplexen Vorgaben für eine EU-weit geltende Praktikumsrichtlinie beschneiden jedoch die Möglichkeit für Unternehmen, weiterhin flexibel individuell abgestimmte Praktika anzubieten.

Der dem EU-Parlament vorgelegte Entwurf ist daher in Teilen kritisch zu betrachten. Er würde in der aktuellen Form einen Aufwuchs an Bürokratie und finanzieller Belastung für Unternehmen und in der Konsequenz einen Rückgang des Angebotes an Praktikumsstellen bedeuten. Der Entwurf berücksichtigt zudem die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten nicht und greift in die Durchführung von Pflichtpraktika, dualen Studiengängen und Ausbildungsverhältnissen ein.

Seite drucken