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Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2024

Information

Förderung für den Einstieg in afrikanische Märkte

Kontakt
Venona Haselhuhn
Volks- und Außenwirtschaft
Telefon +49 (0)89-551 78-442 +mobil+ +49 (0)175-491 65 88

Afrika hat enormes wirtschaftliches Potenzial. Allerdings erschwert fehlende Kenntnis besonders kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) den Einstieg in afrikanische Märkte. Das Förderprogramm 'Beratungsgutscheine Afrika' des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Beratungsleistungen in folgenden Bereichen, um KMU den nachhaltigen Erfolg im Afrikageschäft zu erleichtern:

  • Business-Case-Berechnungen
  • Vermittlung von Geschäftspartnern und Kontakten vor Ort
  • Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Finanzierung und Finanzierungsverhandlungen
  • Gründung einer Niederlassung
  • Marktanalysen und -recherchen
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen
  • Logistik und Transport
  • Zertifizierungen und Normen

Die Förderung erfolgt in Form von Beratungsgutscheinen, ist branchenunabhängig und gilt für jedes Zielland auf dem afrikanischen Kontinent. Das erklärte Ziel des Förderprogramms 'Beratungsgutscheine Afrika' ist den KMU einen erfolgreichen Markteinstieg in den afrikanischen Markt zu ermöglichen.

Rahmenbedingungen für eine Förderung

Die Förderung gilt für Unternehmen, die weniger als 100 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften und zugleich weniger als 500 Beschäftigte haben. Förderungsfähig sind Unternehmen, die mindestens eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Das Förderprogramm kann in Anspruch genommen werden, wenn das Beratungsunternehmen auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist.

Unterstützung durch die Förderrichtlinie

Die ‘Beratungsgutscheine Afrika‘ bieten KMU die Förderung von bis zu 15 Beratertagen. Die Neuerung der Förderrichtlinie ermöglicht die Übernahme von bis zu 85 Prozent der Kosten. Je nach Bereich, in dem die Beratung in Anspruch genommen wird, gilt dabei ein zuwendungsfähiger Tageshöchstsatz von 1.296 Euro. In einem Kalenderjahr können maximal drei Beratungsgutscheine in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen, sowie das Antragsportal finden Sie auf der Webseite des BAFA .

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