Energiewende im Gebäudewärmebereich
Der Gebäudebereich steht für einen erheblichen Anteil an den Treibhausgasemissionen. Nach den deutschen Klimazielen muss der CO2-Ausstoß daher bis 2030 um 43 Prozent im Vergleich zu 2020 sinken, um dann bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Damit das gelingt, soll künftig jede neu eingebaute Heizung zu mind. 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Laufende Änderungen des rechtlichen Rahmens
Den Rahmen für die erforderlichen Maßnahmen setzen insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch „Heizungsgesetz“) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG). In unserer Veranstaltung werden die aktuellen Entwicklungen im GEG und WPG erläutert und die Anforderungen, die sich daraus an Unternehmen, Kommunen und Wärmenetzbetreiber stellen. Ergänzend werden Praxisbeispiele aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt.
Die Veranstaltung findet online statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Zugangslink per E-Mail.