Im Rahmen der Kooperationsveranstaltung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg diskutierten Experten aus Wissenschaft und Praxis ungeklärte Rechtsprobleme hinsichtlich der Rechtsfolgen von Massenentlassungsverfahren.
Umbruch in der Rechtsprechung
Gastrednerin des Abends war die Vorsitzende Richterin des sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts Karin Spelge. Der sechste und der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts prägen die nationale Rechtsprechung zur Massenentlassung und wollen in Abkehr ihrer bisherigen Rechtsprechung insbesondere bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht von der Unwirksamkeit der Kündigung als Fehlerfolge Abstand nehmen. Spelge zeigte auf anschauliche Weise die insoweit unterschiedlichen Vorstellungen der Senate zu den künftigen Rechtsfolgen auf und erklärte die sich daraus für die Praxis ergebenden Rechtsfolgen.
Vermeidung von Massenentlassung und Sicherung des Standorts
Vorrangiges Ziel aus Sicht der vbw muss es sein, Massenentlassungen zu vermeiden. „Wir müssen unseren Standort wieder attraktiver für Investitionen machen und weitere Verlagerungen verhindern“, so der Geschäftsführer der vbw Bezirksgruppe Unterfranken Thomas Weber. Es gilt die strukturellen Probleme wie hohe Energiekosten, hohe Arbeitskosten, hohe Steuern und Abgaben, hohe bürokratische Kosten zu überwinden. Hierzu müssen die Maßnahmen zur Sicherung des Standorts aus dem Koalitionsvertrag „schnell umgesetzt werden, um unsere Industrie wieder wettbewerbsfähiger zu machen“, sagte Weber.
Vortragende und Podiumsteilnehmer
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Karin Spelge, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Erfurt -
Prof. Dr. Christof Kerwer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, Universität Würzburg -
Thomas Weber, Geschäftsführer, vbw Bezirksgruppe Unterfranken |