Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2026
Pressemitteilung
vbw fordert Entschärfung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie / Brossardt: „Unternehmen durch konsequenten Bürokratieabbau auf allen Ebenen entlasten!“
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Nachdem die allermeisten EU-Staaten, inklusive Deutschland, die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz nicht eingehalten haben, drängt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erneut auf eine deutliche Entschärfung der Vorgaben aus Brüssel. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt betont: „Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie kommt zur Unzeit: Durch geopolitische Auseinandersetzungen, deutliche Kostensteigerungen und schwache Konjunktur in vielen Branchen und Märkten stehen Unternehmen derzeit unter enormem Druck. Die Europäische Union muss wirtschaftsfreundlicher agieren und die Wettbewerbsfähigkeit stärken, anstatt immer neuen bürokratischen Aufwand zu erzeugen. Brüssel hat erkannt, dass die Betriebe entlastet werden müssen und bereits einige sinnvolle Omnibus-Initiativen auf den Weg gebracht. Das Thema Entgelttransparenz darf hier nicht ausgeklammert werden. Die EU muss die Richtlinie entschärfen und die Informations- und Berichtspflichten für die Betriebe zurückfahren und damit entlasten.“
Brossardt macht deutlich, dass die vbw nicht nur voll und ganz hinter der Gleichbehandlung von Frauen und Männern steht, sondern auch die Schließung der vorhandenen, wenn auch geringen tatsächlichen Lohnlücke in Deutschland unterstützt: „Wir müssen an den Ursachen des Gender Pay Gap ansetzen, wie zum Beispiel an der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch familiäre Auszeiten. Staatliche Zwangsmaßnahmen und bürokratische Berichtspflichten bringen Frauen nichts. Sie beeinträchtigen jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.“ Die Umsetzung des Prinzips der Entgelttransparenz sollte in Deutschland nach Forderung der vbw möglichst bürokratiearm und wirtschaftsorientiert erfolgen. Zudem betont Brossardt, dass bereits seit Jahren unter anderem in der Metall- und Elektroindustrie faire, geschlechterneutrale Entgeltsysteme gelten, wonach Beschäftigte allein aufgrund der Anforderungen ihrer Tätigkeit eingruppiert und entlohnt werden. „Die ‚Angemessenheitsvermutung‘, also die Vermutung, dass tarifvertraglich vereinbarte Eingruppierungs- und Vergütungssysteme die Anforderungen an diskriminierungsfreie und geschlechtsneutrale Entgeltstrukturen bereits erfüllen, muss bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in deutsches Recht gesetzlich solide verankert werden. Das würde viele Betriebe entlasten.“