Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.:
"Wir unterstützen den Vorschlag des Bundesfinanzministers, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen. Diese Möglichkeit war zu Corona-Zeiten aus Gründen des Infektionsschutzes richtig und wichtig. Dass diese Sonderregelung danach verstetigt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Auch wenn die Überlastung der Hausarztpraxen unbestritten ist, kann die Lösung nicht darin bestehen, dass Arbeitsunfähigkeiten sehr pauschal per Telefon bescheinigt werden. Zur Vermeidung von Missbrauch ist nach unserer Auffassung eine ordnungsgemäß festgestellte Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage einer persönlichen ärztlichen Untersuchung unabdingbar."