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Letzte Aktualisierung: 27. März 2026

Pressemitteilung

Pressestatement zur Bundestagsabstimmung über das Altersvorsorgereformgesetz / Reformgesetz ist in Teilen abzulehnen

Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.:

„Die Anpassungen am Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, auf die sich Union und SPD geeinigt haben, sind nur teilweise begrüßenswert. Positiv bewerten wir, dass Selbstständige in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen aufgenommen sowie dass die Grundzulage bei niedrigen Einkommen angehoben werden sollen. Wir unterstützen ebenfalls, dass der Anspruch auf einen Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr bereits ab einem Sparbeitrag von 25 Euro im Monat erfüllt sein soll. Dennoch hätten wir uns eine großzügigere Zulagenförderung gewünscht, damit eine ausreichende Sparleistung der Versicherungsnehmer erreicht werden kann. Zudem wird weiterhin keine dynamische Anpassung der Förderung geplant. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Unterstützung nach und nach entwertet wird.

Wir lehnen ab, dass künftig auch ein öffentlicher Träger ein Standard-Altersvorsorgedepot anbieten wird. Damit tritt der Staat mit Produkten für die private Altersvorsorge in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Banken und Versicherungen. Das wird nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Es ist auch gar nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand, selbst als Marktakteuer aufzutreten. Der Staat hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen zur Förderung der privaten Altersvorsorge so zu gestalten, dass deutlich mehr Menschen als bisher eigenverantwortlich für ihr Alter vorsorgen. Dazu gehört, einen echten Wettbewerb von Anbietern zu ermöglichen, so dass einfache und verständliche Produkte für die geförderte private Altersvorsorge auch gut in der Breite angenommen werden.“

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