Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.:
„Die Neugestaltung des Gebäudeenergiegesetzes im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes begrüßen wir. Mit der Aufhebung der 65-Prozent-Vorgabe von erneuerbaren Energien wird ein Signal für mehr Wahlfreiheit gesetzt. Die vorgesehene „Bio-Treppe“ - also eine stufenweise steigende Beimischungspflicht für erneuerbare Brennstoffe - ersetzt kein umfassendes CO₂- Zielsystem. Damit bleibt offen, wie die Emissionsminderungsziele im Gebäudesektor künftig verlässlich erreicht werden sollen. Um weitere Unsicherheiten für Investoren, Unternehmen und Verbraucher zu vermeiden, muss die Politik nun zügig klare Rahmenbedingungen schaffen. Es ist daher zu begrüßen, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll.
Für die vbw bleibt dreierlei maßgeblich: Technologieoffenheit auf Basis klar definierter Emissionsziele, eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung sowie stabile, einfache und planbare Fördermechanismen. Ebenso klar ist: Die Kostenwirkungen für Gebäudeeigentümer müssen transparent und nachvollziehbar sein. Nur so entstehen Investitionssicherheit und langfristige Planungssicherheit für Wirtschaft und Verbraucher.“