Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.:
„Der Gesetzentwurf für Anpassungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen. Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen bleiben jedoch bestehen.
Die im Koalitionsvertrag versprochene spürbare Entlastung wird so ausbleiben. Daher gilt: Die Bundesregierung muss das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aussetzen und auf die Anforderungen der geänderten EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie reduzieren. Ein deutscher Sonderweg würde zu Wettbewerbsnachteilen im internationalen Vergleich führen und muss daher unterbleiben. Darauf machen wir mit unserem gemeinsamen Brief aufmerksam.“
| 260128_Verbaendebrief_LKSG.pdf |
| 20260129_PM_Verbaende_LkSG.pdf |