Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
„Die vbw begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Klage der Deutschen Umwelthilfe abzuweisen. Das Urteil schafft Klarheit. Klimaschutz ist eine zentrale politische Aufgabe. Seine Ausgestaltung – insbesondere die Festlegung von Emissionszielen, Transformationspfaden und Instrumenten zur Zielerreichung – obliegt dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber.
Der BGH bestätigt damit die Urteile der Vorinstanzen in München und Stuttgart: Weitergehende Produktions- oder Vertriebsverbote – im aktuellen Fall von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren – können nicht im Einzelfall zivilrechtlich gegen Unternehmen durchgesetzt werden, die geltende gesetzliche Vorgaben einhalten. Mit seiner Bewertung stärkt der BGH die Rechtssicherheit und damit zugleich die Planbarkeit von Investitionen. Beides sind zentrale Voraussetzungen einer erfolgreichen industriellen Transformation.
Für die Wirtschaft ist entscheidend, dass Klimaziele in klaren, europaweit abgestimmten Regelwerken umgesetzt werden. Transformation braucht verlässliche Rahmenbedingungen, keine zusätzliche Rechtsunsicherheit durch zivilrechtliche Einzelfallentscheidungen.“