Letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2026
Pressemitteilung
Kapital muss für Investitionen im Unternehmen bleiben / Brossardt: „Hände weg vom Betriebsvermögen, ansonsten droht Beschäftigungsabbau“
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bekräftigt ihre Unterstützung für Verschonungsregeln im Vorfeld der mündlichen Verhandlung von erbschafts- und schenkungssteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen am Bundesverfassungsgericht. „Für die erfolgreiche Fortführung von Unternehmen muss deren Kapital im Betrieb verbleiben“, unterstreicht vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Eine Besteuerung betriebsnotwendiger Werte im Erbfall würde nicht nur Erben, sondern auch vorbereitend schon künftige Erblasser zwingen, ihren Unternehmen in hohem Maß Kapital für die zu zahlende Steuer zu entziehen. „Wir wollen, dass es unserem Land wieder besser geht. Dafür müssen Unternehmen in ihre Zukunft investieren. Genau das leistet das Kapital in den Unternehmen: Der Wert steckt in Maschinen, in Innovation und in Beschäftigung. Eine Politik, die Unternehmen Substanz entzieht, schadet schon kurzfristig. Wettbewerbsfähigkeit, künftige Gewinne und Steuereinnahmen sinken. Das schadet auch den Beschäftigten. Das dürfen wir nicht zulassen“, fordert Brossardt.
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes hat die festgesetzte Erbschafts- und Schenkungssteuer 2025 einen neuen Höchststand erreicht. „21,4 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden zuletzt festgesetzt, fast 61 Prozent mehr als im Vorjahr. Dem stehen nur 3,7 Milliarden Euro Verschonung von Betriebsvermögen im Jahr 2025 gegenüber. Die Behauptung, dass nur die ‚kleinen‘ Betriebe bezahlen würden und die ‚großen‘ nicht, ist schlichtweg falsch“, so Brossardt.
Die vbw weist zudem darauf hin, dass ein wesentlicher Teil des stark gestiegenen Erbschaftssteueraufkommens von Unternehmenserben kommt. Diese müssen sowohl auf ererbtes Privatvermögen als auch auf nicht zwingend betriebsnotwendiges Vermögen die volle Erbschaftssteuer zahlen. „Das wird leider allzu oft verschwiegen. Bei der Masse der erbschaftsteuerfrei übergebenen Vermögen geht es gar nicht um Betriebsvermögen, sondern um Erbschaften im Rahmen der Freibeträge, die in der Statistik gar nicht auftauchen“, stellt Brossardt fest.
Die vbw erteilt den ständigen Umverteilungsdebatten eine klare Absage. „Substanzsteuern auf in Betrieben investiertes Kapital, das ist, als würde man den Bauern das Saatgut wegnehmen, ohne an die Folgen für die nächste Ernte zu denken. So dürfen wir mit unserem Land, mit den Beschäftigten der Unternehmen und den Chancen der nächsten Generation nicht umgehen,“ konstatiert Brossardt.