Anlässlich des für Mittwoch angekündigten Beschlusses im Bundeskabinett zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zeigt sich die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. enttäuscht. „Der Referentenentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Er sieht keine Abschaffung des Gesetzes vor, er bestätigt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz weitestgehend. Die geplante Abschaffung der Berichtspflichten sowie die Reduktion der sanktionsbewehrten Ordnungswidrigkeiten können nur ein Anfang für eine wirkliche bürokratische Entlastung der Unternehmen sein. Da muss mehr folgen“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw bewertet die Entlastungen durch die Änderungen nur als marginal. „Der Wegfall der Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz reduziert zwar den Aufwand für die betroffenen Unternehmen, die weiteren Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen. So müssen nach wie vor ein Risikomanagement aufgebaut, regelmäßige Risikoanalysen durchgeführt, eine Grundsatzerklärung verabschiedet, Abhilfemaßnahmen ergriffen und ein Beschwerdemechanismus eingerichtet werden“, so Brossardt weiter.
Laut vbw sind auch die finanziellen Einsparungen nicht ausreichend. „Im Gesetzesentwurf rechnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit einer jährlichen Ersparnis von rund 4 Millionen Euro für die Unternehmen. Das ist angesichts der insgesamt hohen Kostenbelastung der Unternehmen ein minimaler Betrag. Stattdessen müssen die Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vollständig ausgesetzt werden. Dies mindestens so lange, bis Klarheit über die künftigen Vorgaben nach der EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie besteht. Außerdem müssen zügig weitere Maßnahmen aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt werden, insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und der weitere Bürokratieabbau“, so Brossardt abschließend.