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Letzte Aktualisierung: 11. November 2024

Pressemitteilung

Vollständige Abschaffung ist längst überfällig / Brossardt: „Wir können uns keine Sonderlasten für Unternehmen erlauben“

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 Tobias Rademacher
Tobias Rademacher
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erhofft im Vorfeld der morgigen mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum Solidaritätszuschlag dessen vollständige Abschaffung. „Seit der Teilabschaffung im Jahr 2021 zahlen ihn gut Verdienende und besonders Unternehmen und Unternehmer unvermindert weiter. Sie stemmen mehr als die Hälfte des früheren Aufkommens. Das erhöht die im internationalen Vergleich schon deutlich übermäßige Steuerbelastung der Unternehmen und ist einer der Gründe dafür, dass sie immer stärker im Ausland investieren müssen. Diese investitionsfeindliche Steuerpolitik können wir uns nicht mehr leisten. Wir brauchen eine Trendwende, und der vollständige Wegfall des Solidaritätszuschlags ist dabei überfällig. Es ist widersinnig, dass ein Teil der Bevölkerung die Abgabe entrichten muss, während sie für andere Teile entfällt“, kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Laut vbw ist mit dem Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019 die Grundlage für den Solidaritätszuschlag entfallen. „Der Bund findet immer neue Gründe, an diesem im Jahr 1991 zunächst für ein Jahr befristeten Steuerzuschlag festzuhalten. Das beschädigt das Vertrauen in politische Entscheidungen und tut unserem Land nicht gut. Unbestreitbar gibt es noch Unterschiede zwischen den Ländern. Dauertransferleistungen sind aber nicht geboten. Anstelle von Sonderbelastungen für Unternehmen – auch in den neuen Ländern – brauchen wir internationale Wettbewerbsfähigkeit und bessere Investitionsbedingungen“, so Brossardt.

Generell setzt sich die vbw für eine leistungs- und chancenorientierte Steuerpolitik ein. „Um wieder auf Wachstumskurs zu kommen, brauchen wir konkrete Pläne, wie die Absenkung der maximalen Unternehmenssteuerlast auf wettbewerbsfähige 25 Prozent. Hinzukommen müssen der Abbau von Steuerbürokratie sowie mehr Rechtssicherheit im Steuerwesen“, so Brossardt abschließend.

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