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Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2023

Pressemitteilung

vbw: Autonomie der sozialen Selbstverwaltung stärken / Brossardt: „Wichtiges Gegengewicht zur Staatsverwaltung“

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 Thomas Hansbauer
Thomas Hansbauer
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
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Anlässlich der Sozialwahl 2023 (bis 31.05.) hebt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die Bedeutung der drittgrößten Wahl in Deutschland als wichtiges Gegengewicht zur unmittelbaren Staatsverwaltung hervor. Die Sozialwahl soll Versicherten und Arbeitgebern Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger ermöglichen. „Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung wirkt der Gefahr politischer Einflussnahme auf die Entscheidungen der einzelnen Sozialversicherungsträger entgegen. Zugleich gewährleistet sie die notwendige Interessenvertretung der Beitragszahler gegenüber Gesetzgeber und Verwaltung. Die soziale Selbstverwaltung muss jetzt auf der Basis bewährter Strukturen zielgerichtet weiterentwickelt werden“, sagt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt und ergänzt: „Insbesondere der in den letzten Jahren gewachsene Staatseinfluss auf die Sozialversicherung muss reduziert werden. Es muss sichergestellt werden, dass Versicherte und Arbeitgeber die von ihnen finanzierten Sozialsysteme aktiv und verantwortlich mitgestalten können. Hierfür ist es notwendig, die Autonomie der Sozialversicherungsträger wieder zu stärken und Gestaltungsspielräume zu erweitern. Der Staat sollte sich auf den Erlass der Rahmengesetzgebung beschränken und die konkrete Ausgestaltung der Selbstverwaltung überlassen.“

Für die vbw ist eine moderne und effiziente Selbstverwaltung entscheidend für den Erhalt unserer sozialen Sicherungssysteme. Brossardt: „Die in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherungen unterschiedliche Organisation der Selbstverwaltung sollte durch ein einheitliches Verwaltungsratsmodell ersetzt werden. Die Doppelstruktur von Vorstand und Vertreterversammlung in der Renten- und Unfallversicherung etwa führt zu einer unnötigen Mehrfachbefassung von Gremien mit den selben Fragestellungen.“

Um die Verwaltungseffizienz zu stärken, soll laut vbw trägerübergreifend ein neues Steuerungsboard eingesetzt werden. Hier sollen neben den Sozialpartnern die involvierten Bundesministerien und die Geschäftsführer der Spitzenorganisationen der einzelnen Sozialversicherungszweige teilnehmen. „Um Kostentreiber zu reduzieren, gilt es, die Verwaltungskosten in der Sozialversicherung trägerübergreifend zu erfassen und in einem detaillierten jährlichen Bericht zu veröffentlichen. Auch die Digitalisierung muss konsequent vorangetrieben werden“, so Brossardt abschließend.

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