Die bayerische Wirtschaft

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen?

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht

Letzte Aktualisierung: 02. Mai 2024

Pressemitteilung

Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden / Brossardt: „Festsetzung bei Mindestlohnkommission richtig aufgehoben“

Kontakt
 Alexander Perschel
Alexander Perschel
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0)89-551 78-203 +mobil+ +49 (0)151-533 91 666

Anlässlich der aktuellen Debatte zur Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro warnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. davor, den Stellenwert der Mindestlohnkommission zu untergraben. „Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden. Ein wahltaktischer Überbietungsprozess schadet nicht nur dem Standort, sondern langfristig auch den Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diese Art der Einflussnahme auf die Arbeit der Mindestlohnkommission ist kontraproduktiv und muss unterbleiben“, fordert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Brossardt weiter: „In Deutschland werden Löhne durch die Sozialpartner festgelegt. Die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Mindestlohnkommission ist daher der richtige Ort, um den Mindestlohn festzulegen. Dabei muss es bleiben. Einflussnahme in die Entscheidungskompetenz der Mindestlohnkommission ist ein Verstoß gegen die Tarifautonomie. Die Bundesregierung muss sich aus der Lohnfindung heraushalten, so wie sie es versprochen hat.“

Zudem verweist die vbw darauf, dass der Mindestlohn durch die Mindestlohnkommission nach Betrachtung der Tariflöhne bestimmt wird. Brossardt: „Die gesetzlich überproportionale Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro Im Jahr 2022 muss eine einmalige Ausnahme bleiben.“ Auch vermeintliche EU-Vorgaben gibt es laut vbw nicht. Eine Orientierung am Bruttomedianlohn wird von der Mindestlohnrichtlinie lediglich als eines von mehreren Kriterien vorgeschlagen, die vom jetzigen Verfahren bereits erfüllt werden. Zudem hat die EU gar keine Kompetenz für das Tarifrecht und das Arbeitsentgelt.

Spielräume für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns sieht der vbw Hauptgeschäftsführer nicht: „Unsere Wirtschaft befindet sich im schwierigen Fahrwasser. Die Konjunktur schwächelt und strukturelle Standortprobleme gehen zulasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Zusätzlich reißen die geopolitischen Konflikte nicht ab. Jetzt darf es keine weiteren Belastungen mehr geben, vielmehr sind Entlastungen für die Unternehmen überfällig. Daher gilt es auch, bei der Lohnfindung mit Augenmaß vorzugehen.“

Seite drucken