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Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Pressemitteilung

Festlegung ist Sache der Mindestlohnkommission / Brossardt: „Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden“

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 Alexander Perschel
Alexander Perschel
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
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Anlässlich der Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz, den Mindestlohn schrittweise auf 15 Euro zu erhöhen, warnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. davor, den Stellenwert der Mindestlohnkommission zu untergraben. „Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission einen ‚Tabubruch‘ zu nennen zeugt von Unkenntnis der Tarifautonomie. Wahltaktische Überbietungsprozesse seitens der Politik schaden nicht nur dem Standort Deutschland, sondern langfristig auch den Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diese Art der Einflussnahme auf die Arbeit der Mindestlohnkommission ist kontraproduktiv und muss unterbleiben. Wir hätten vom Bundeskanzler mehr Fingerspitzengefühl erwartet“, findet vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Brossardt weiter: „In Deutschland werden Löhne durch die Sozialpartner festgelegt. Die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Mindestlohnkommission ist daher der richtige Ort, um den Mindestlohn festzulegen. Dabei muss es bleiben. Einflussnahme in die Entscheidungskompetenz der Mindestlohnkommission ist ein Verstoß gegen die Tarifautonomie. Die Bundesregierung muss sich aus der Lohnfindung heraushalten, so wie sie es versprochen hat.“

Zudem verweist die vbw darauf, dass der Mindestlohn durch die Mindestlohnkommission nach Betrachtung der Tariflöhne bestimmt wird. Brossardt: „Die gesetzlich überproportionale Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro Im Jahr 2022 muss eine einmalige Ausnahme bleiben.“ Auch vermeintliche EU-Vorgaben gibt es laut vbw nicht. Eine Orientierung am Bruttomedianlohn wird von der Mindestlohnrichtlinie lediglich als eines von mehreren Kriterien vorgeschlagen, die vom jetzigen Verfahren bereits erfüllt werden. Zudem hat die EU gar keine Kompetenz für das Tarifrecht und das Arbeitsentgelt.

Spielräume für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns sieht der vbw Hauptgeschäftsführer nicht: „Unsere Wirtschaft befindet sich im schwierigen Fahrwasser. Die Konjunktur schwächelt und strukturelle Standortprobleme gehen zulasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Zusätzlich reißen die geopolitischen Konflikte nicht ab. Jetzt darf es keine weiteren Belastungen mehr geben, vielmehr sind Entlastungen für die Unternehmen überfällig. Daher gilt es auch, bei der Lohnfindung mit Augenmaß vorzugehen.“

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