Letzte Aktualisierung: 12. September 2025
Pressemitteilung
Weltfremde Betrachtung von Wirtschaft und Markt / Brossardt: „Tarifbindung löst die wirtschaftlichen Probleme nicht“
Inhalt teilen
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert die DGB-Analyse zur vermeintlichen Tarifflucht auf schärfste. Demnach entstehen dem Staat und den Sozialversicherungen 123 Milliarden Euro Schaden aufgrund fehlender Tarifbindung. „Eine solch weltfremde Betrachtung von Wirtschaft und Markt verwundert. Zur Wahrheit gehören zwei Fakten: Der Anteil der Beschäftigten mit direkter und indirekter Tarifbindung ist seit Jahren stabil, von Tarifflucht kann also überhaupt keine Rede sein. Und zweitens sehen sich manche Betriebe gezwungen, von den komplexen und teuren Flächentarifverträgen abzuweichen, um überhaupt noch Beschäftigung in Deutschland halten zu können. Jeder auf diese Weise gesicherte Arbeitsplatz zahlt auch auf die Sozialversicherung ein. Wer sich fragt, warum Investitionen oftmals im Ausland getätigt werden, sollte sich lieber die teils überfrachteten Tarifverträge anschauen und nicht mit einer an den Haaren herbeigezogenen Argumentation Werbung für eine 100-prozentige Tarifbindung machen. Allein das in Planung befindliche Bundestariftreugesetz wird ein bürokratisches Zwangsgesetz und ist mittelstandsfeindlich. Es schadet durch den erheblichen bürokratischen Mehraufwand der Wirtschaft und der Tarifautonomie. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, an welche noch fast die Hälfte der öffentlichen Aufträge des Bundes vergeben werden, haben das Nachsehen“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw hält die DGB-Aussage, dass flächendeckend außerhalb tarifgebundener Unternehmen „Lohndumping“ stattfinde, für falsch. „Basis sind die deutschen Arbeitsgesetze, die kein Lohndumping sein können. Ein Unternehmen muss wirtschaftlich erfolgreich sein. Dazu gehören wettbewerbsfähige Löhne. Wenn diese staatlich angeordnet werden, wird es nicht mehr, sondern weniger Beschäftigung geben. Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit wäre das ein fatales Signal an die Unternehmen. Dass Investitionen bevorzugt im Ausland stattfinden, verwundert dann auch nicht mehr“, findet Brossardt.
In Bezug auf die DGB-Forderung zum Bundestariftreuegesetz verweist die vbw auf die weiterhin gültige negative Koalitionsfreiheit, also die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, keinem Tarifvertrag beizutreten und keinen Tarifvertrag anzuwenden. „Dies muss auch für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten. Jede gesetzliche Regulierung von Arbeits- und Vergabebedingungen durch das Tariftreuegesetz ist ein Angriff auf die Tarifautonomie“, erklärt Brossardt.