Letzte Aktualisierung: 24. September 2025
Pressemitteilung
Hoffen auf Veto der Länder / Brossardt: „Versprochener Bürokratieabbau wird ad absurdum geführt“
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert das Tariftreuegesetz, dass am 26. September im Bundesrat beschlossen werden soll, weiterhin als teuer, bürokratisch und mittelstandsfeindlich. „Der Entwurf bleibt ein bürokratisches Zwangsgesetz und verursacht deutlich höhere Kosten als zunächst angenommen. Der versprochene Bürokratieabbau wird mit dem Tariftreuegesetz ad absurdum geführt. Auch die Tarifautonomie wird nachdrücklich beschädigt. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, an welche noch fast die Hälfte der öffentlichen Aufträge des Bundes vergeben werden, haben das Nachsehen“, begründet vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt seine Ablehnung und ergänzt: „Wir hoffen auf ein Veto der Länder. Damit dieses Bürokratiemonster nicht zum Leben erweckt wird.“
Die vbw weist Aussagen als nicht haltbar zurück, dass „Lohndumping“ mit Steuergeldern ein Riegel vorgeschoben werden soll. Denn die Arbeitsbedingungen im Wettbewerb um Aufträge basieren auf deutschen Gesetzen. „Nach dem aktuellen Referentenentwurf verteuert und verlangsamt sich die öffentliche Auftragsvergabe erheblich. Das geht zulasten der öffentlichen Hand und des Steuerzahlers. In Anbetracht der aktuellen Schieflage im Haushalt und den vor uns stehenden Herausforderungen können wir uns keine weiteren finanziellen Belastungen leisten. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, die im Rahmen der bestehenden deutschen Gesetze tätig sind“, findet Brossardt.
Auch der Normenkontrollrat bemängelt in seiner Stellungnahme wichtige Punkte am Gesetzentwurf, da diese zu unnötigem Mehraufwand für die Unternehmen führen. „Weiterhin sind keine Ausnahmen für bereits tarifgebundene Unternehmen enthalten. Das diese auch das Tariftreuegesetz anwenden müssen, entzieht sich jeder Logik. Gleiches gilt für die neu einzurichtende Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung, die bei der deutlich erfahreneren Zollverwaltung besser aufgehoben wäre“ findet Brossardt und ergänzt: „Auch der Auftragswert, ab dem das Gesetz greift, muss deutlich angehoben werden. 50.000 Euro sind viel zu niedrig.“