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Letzte Aktualisierung: 04. August 2025

Teuer, bürokratisch, mittelstandsfeindlich / Brossardt: „Schwarzer Tag für die Tarifautonomie“

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 Tobias Rademacher
Tobias Rademacher
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht den aktuellen Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz vom 18. Juli 2025 weiterhin kritisch, da nur marginale Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der vorherigen Legislaturperiode vorgenommen wurden. „Der Entwurf bleibt ein bürokratisches Zwangsgesetz und ist mittelstandsfeindlich. Er schadet durch den erheblichen bürokratischen Mehraufwand der Wirtschaft und der Tarifautonomie. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, an welche noch fast die Hälfte der öffentlichen Aufträge des Bundes vergeben werden, haben das Nachsehen“, begründet vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt seine Ablehnung.

Die vbw weist Aussagen als nicht haltbar zurück, dass „Lohndumping“ mit Steuergeldern ein Riegel vorgeschoben werden soll. Denn die Arbeitsbedingungen im Wettbewerb um Aufträge basieren auf deutschen Gesetzen. „Nach dem aktuellen Referentenentwurf verteuert und verlangsamt sich die öffentliche Auftragsvergabe erheblich. Das geht zulasten der öffentlichen Hand und des Steuerzahlers. In Anbetracht der aktuellen Schieflage im Haushalt und den vor uns stehenden Herausforderungen können wir uns keine weiteren finanziellen Belastungen leisten. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, die im Rahmen der bestehenden deutschen Gesetze tätig sind“, findet Brossardt.

Die vbw sieht sich durch die Ausnahmeregelung im Gesetz für den Bedarf der Bundeswehr darin bestätigt, dass die Vergabeverfahren verkompliziert und verlangsamt werden. „So richtig die Ausnahme ist, so falsch ist der Entwurf im Ganzen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen sollte das gesamte Vorhaben vorerst zurückgestellt werden“, so Brossardt.

Die vbw verweist auf die weiterhin gültige negative Koalitionsfreiheit, also die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, keinem Tarifvertrag beizutreten und keinen Tarifvertrag anzuwenden. „Dies muss auch für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten. Jede gesetzliche Regulierung von Arbeits- und Vergabebedingungen durch das Tariftreuegesetz ist ein Angriff auf die Tarifautonomie“, erklärt Brossardt und ergänzt: „Einziger Lichtblick ist, dass weder das digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften noch das sogenannte Offizialdelikt bei einer vermeintlichen Betriebsrätebehinderung im Entwurf enthalten sind.“

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