Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2026
Pressemitteilung
Mitfiebern und anfeuern, aber: Fußball-WM hebelt Arbeitsrecht nicht aus / Brossardt: „Warenaustausch mit Gastgeberländern schwächelt – Hoffnung auf Impulse“
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Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko startet heute. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. macht darauf aufmerksam, dass während der kommenden fünfeinhalb Wochen für Arbeitnehmer grundsätzlich keine anderen Regeln im Unternehmen gelten als üblich. „Beschäftigte müssen ihre Arbeit pünktlich antreten und dürfen den Arbeitsplatz weder ohne Genehmigung verlassen noch Spiele während der Arbeitszeit verfolgen. Es sei denn, der Arbeitgeber trifft Ausnahmeregelungen. Die Entscheidung darüber liegt aber allein in seinem Ermessen“, sagt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Er weiß, dass viele Unternehmen ihren Beschäftigten erlauben, die WM auch während der Arbeitszeit zu verfolgen, um mit ihrer Mannschaft mitzufiebern und sie anzufeuern: „Voraussetzung ist natürlich, dass dies keine negativen Auswirkungen auf den Betriebsablauf hat. Bei manchen Tätigkeiten ist es einfach nicht machbar, nebenher ein Spiel anzuschauen oder anzuhören. Aber wo es möglich ist, finden die Betriebe in der Regel gute und pragmatische Lösungen.“
Viele Spiele der Fußball-WM finden am Abend deutscher Zeit oder am Wochenende statt. Fernseh- und Hörfunksender übertragen Matches aber auch in der Nacht oder am frühen Morgen. Zudem sind viele Public-Viewing-Veranstaltungen geplant. Nicht wenige Beschäftigte in Bayern, unter anderem in Hotels und Gaststätten oder im verarbeitenden Gewerbe, arbeiten im Schichtdienst. In der bayerischen M+E Industrie sind beispielswiese in gut der Hälfte der Betriebe Beschäftigte überwiegend im Schichtdienst tätig. „Wenn es keine spezielle betriebliche Vereinbarung gibt, müssen Beschäftigte, deren Arbeitszeit oder Tätigkeit nicht mit der Live-Ausstrahlung der Spiele vereinbar ist, Urlaub nehmen. Dieser muss – wie üblich – mit den Kollegen abgestimmt sein. Der Vorgesetzte kann den Antrag dann aus wichtigen betrieblichen Gründen immer noch ablehnen, zum Beispiel wegen zeitkritischer Kundenprojekte“, betont Brossardt.
Die vbw blickt auch aus wirtschaftlicher Sicht mit besonderem Interesse auf die WM, sind doch die Gastgeberländer bedeutende Handelspartner für den Freistaat. „Trotz der aktuell angespannten Situation sind unsere Wirtschaftsbeziehungen zu den USA nach wie vor sehr eng. Mit einem Volumen von mehr als 37 Milliarden Euro waren die Vereinigten Staaten von Amerika 2025 erneut zweitstärkster Handelspartner des Freistaats. Auf der Liste unserer größten Exportmärkte stehen die USA sogar ganz oben – mit einem Wert an ausgeführten Waren von rund 26 Milliarden Euro im vergangenen Jahr“, erläutert Brossardt. Laut vbw war Mexiko mit einem Handelsvolumen von rund vier Milliarden Euro 2025 die Nummer 25 der wichtigsten Handelspartner Bayerns, Kanada lag mit rund 2,6 Milliarden Euro auf Rang 29.
Allerdings war waren die bayerischen Handelsvolumina 2025 mit allen drei Ländern rückläufig: Die Exporte in die USA gingen um 9,8 Prozent zurück, nach Kanada um 2,1 Prozent und nach Mexiko um 4,4 Prozent. Auch die Importe reduzierten sich um 12,4 Prozent (USA), 2,0 (Kanada) beziehungsweise 20,4 Prozent (Mexiko). „Das gibt uns sehr zu denken. In diesen Zahlen spiegelt sich einerseits die zunehmend schrumpfende Wettbewerbsfähigkeit wider, die größtenteils aus den Standortproblemen in Deutschland resultiert. Andererseits zeigt die Entwicklung die große Verunsicherung unserer Unternehmen infolge der US-amerikanischen Zollpolitik, die nicht nur den Warenaustausch mit den Vereinigten Staaten, sondern auch mit Mexiko und Kanada belastet. Wir hoffen, dass die WM positive Impulse setzen kann, damit sich die ‚Chemie‘ insbesondere zwischen Europa und den USA wieder bessert. Die WM 2006 hat bekanntlich einen Stimmungswandel herbeigeführt. Meine Hoffnung ist, dass auch die WM 2026 in der Hinsicht zumindest einen kleinen Beitrag leisten kann.“