Letzte Aktualisierung: 08. September 2025
Pressemitteilung
Keine Lücke im Arbeitsschutz / Brossardt: „Umstellung auf wöchentliche Höchstarbeitszeit erhöht die Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte“
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt den nun fortgesetzten Sozialpartnerdialog zur Arbeitszeit. „Es ist richtig und wichtig, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz mit dem europäischen Rechtsrahmen in Einklang gebracht werden soll. Dabei gilt es ausdrücklich hervorzuheben, dass der EU-Rechtsrahmen keine Schutzlücken für Arbeitnehmer lässt. Er hat das erklärte Ziel Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewähren. Diesem Ziel wird die Richtlinie vollumfänglich gerecht. Zusätzlich wird das bestehende deutsche Arbeitsschutzgesetz weiterhin die Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Arbeitszeitgestaltung sicherstellen. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ändert sich durch die Umstellung auf eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit nichts“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Für die vbw ist eine gesetzliche Öffnung der Arbeitszeit, anstatt rein tariflicher Möglichkeiten, notwendig. Dazu Brossardt: „Diskutiert wird, ob nicht Öffnungsklauseln für die Tarif- und Betriebsparteien ausreichen. Das tun sie nicht. Sie tragen den Bedürfnissen der Unternehmen nicht im gleichen Umfang Rechnung wie eine gesetzliche Regelung. In vielen Branchen sind tarifvertragliche Lösungen nicht zu erreichen. Außerdem verfügen nur sehr wenige der Kleinbetriebe mit hohem Flexibilisierungsbedarf über Betriebsräte, mit denen die notwendigen abweichenden Regelungen vereinbart werden könnten.“
Die Vorteile einer Umstellung der deutschen Arbeitszeitregelung auf den EU-Rahmen, der eine maximale wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht, hat aus Sicht der vbw klare Vorteile. „Ein Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet im Schnitt 1.343 Stunden, das sind zum Beispiel 391 Stunden weniger als in Italien und 460 Stunden weniger als in Polen. Zwar lagen wir bei Vollzeitbeschäftigten mit 40,2 Wochenstunden nur knapp unter dem EU-Durchschnitt von 40,3. Wir haben aber die dritthöchste Teilzeitquote in Europa – und mit rund 18,4 Stunden eine sehr kurze Arbeitszeit derer, die in Teilzeit arbeiten. Hinzu kommen der relativ hohe Krankenstand und die vergleichsweise hohe Anzahl an Feiertagen“, so Brossardt.
Die vbw betont, dass mit der Umstellung auf eine wöchentlichen Höchstarbeitszeit mehr Flexibilität entsteht. „Wo die betrieblichen Notwendigkeiten dafür Raum lassen, kann eine flexible Verteilung der Arbeitszeit im Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und somit einen wichtigen Hebel für die Steigerung des Erwerbumfangs darstellen – das gilt insbesondere für die Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen. Von daher begrüßen wir, wenn das deutsche Arbeitszeitgesetz sich künftig am europäischen Rahmen orientiert“, sagt Brossardt abschließend.