Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2026
Pressemitteilung
Mit den SPD-Plänen droht die Vernichtung von Betriebsvermögen, Arbeitsplätzen und Wohlstand / Brossardt: „Verschonung von Betriebsvermögen bleibt unabdingbar“
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. stellt sich klar gegen den SPD-Reformvorschlag zur Erbschaftsteuer. „Die SPD begründet ihren Vorstoß mit Gerechtigkeitsüberlegungen. Das Ergebnis wäre aber höchst ungerecht: Große Betriebsvermögen drohen vernichtet zu werden, ein Verlust von Arbeitsplätzen und Wohlstand wäre die Folge. Das ist das ungerechteste Ergebnis, das man sich vorstellen kann. Wir müssen stattdessen den Generationswechsel auch in großen, den Standort positiv prägenden Familienunternehmen deutlich einfacher machen. Die Verschonung ihres Betriebsvermögens ist unumgänglich, um Wertschöpfung und Beschäftigung am Standort zu halten. Das wird auch den Beschäftigten gerecht. Wer anderes vorschlägt, betreibt aktiv die Deindustrialisierung unseres Standorts und schickt dadurch Beschäftigte systematisch in die Arbeitslosigkeit“, betont vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Größere Erbschaften werden in Deutschland mit bis zu 50 Prozent, im engeren Familienkreis mit bis zu 30 Prozent versteuert. „Das Betriebsvermögen von Familienunternehmen wird zu Recht verschont, wenn es im Unternehmen bleibt, denn es dient dem gesamtgesellschaftlichen Wohlstand und der sozialen Sicherheit. Die SPD hat dazu allerdings selbst hoch komplizierte Auflagen durchgesetzt, die Mittel an der falschen Stelle binden, Unternehmen unflexibel machen und hohen Bürokratieaufwand verursachen. Das muss korrigiert werden“, kommentiert Brossardt und ergänzt: „Betriebsvermögen nur bis zu 5 Millionen Euro zu verschonen geht an der Realität vorbei. Eine Erbschaftsteuer von 30 Prozent auf das Betriebsvermögen ist nicht darstellbar. Wenn man sie nach dem SPD-Konzept über zwei Jahrzehnte streckt, führt das zu einer Dauerlast, der andere Wettbewerber nicht ausgesetzt sind. Das können wir uns nicht leisten. Wir brauchen Unternehmen, die im Wettbewerb die Nase vorne haben, solide Erträge ordentlich versteuern und gute Arbeitsplätze bieten.“
Laut vbw darf das Steuerrecht entgegen der SPD-Reform die Leistungsfähigkeit der Besteuerten, die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts und den Erhalt tragfähiger gesellschaftlicher Strukturen keinesfalls beschädigen. „Die Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass Betriebe schließen oder ins Ausland verkauft werden müssen, statt dass sie an die nächste Generation übergeben werden“, erklärt Brossardt und betont abschließend: „Am besten wäre es, wenn die Gestaltung der Erbschaftssteuer Ländersache wird. In Bayern könnten wir darauf vertrauen, dass wir damit zu sehr guten Lösungen für den Wirtschaftsstandort insgesamt kämen.“