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Letzte Aktualisierung: 13. November 2025

Pressemitteilung

vbw begrüßt „Vereinfachungsagenda“ der Europäischen Union / Brossardt: „Weg frei für mehr Planungssicherheit und konkrete Entlastungen“

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bewertet die Zustimmung des EU-Parlaments zum Start der Trilog-Verhandlungen zum Omnibus-I-Pakets positiv, mahnt aber zugleich, die Dynamik aufrechtzuerhalten, um die Chance auf eine echte Bürokratiewende zu nutzen. „Das Votum des EU-Parlaments unterstützt die ‚Vereinfachungsagenda‘ und kann zu mehr Klarheit in punkto Nachhaltigkeitsberichterstattung und Erfüllung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten führen. Unternehmen handeln diesbezüglich seit Jahren verantwortungsvoll, aber völlig praxisferne gesetzliche Vorgaben aus Brüssel und Berlin haben derzeit noch immense Kostenbelastungen zur Folge. Außerdem hat das Hin und Her bei der Anpassung des Rechtsrahmens zuletzt zu großer Unsicherheit geführt. Die heutige Entscheidung macht den Weg frei für mehr Planungssicherheit und konkrete Entlastungen“, erklärt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Laut vbw steht die gesamte europäische Wirtschaft unter enormem Druck. Brossardt: „Der personelle und finanzielle nicht-wertschöpfende Aufwand, den Unternehmen betreiben, um bürokratische Auflagen zu erfüllen, ist ein schwerer Hemmschuh für deren wirtschaftlichen Erfolg – denn die Kapazitäten fehlen an anderer Stelle. Ein wirksamer und wichtiger Hebel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist ein konsequenter und nachhaltiger Bürokratieabbau – vor allem auch auf EU-Ebene. Denn: Mehr als die Hälfte der regulatorischen Verpflichtungen stammt aus Brüssel. Dort kommt nun etwas in Gang. Das ist gut, aber das Momentum müssen wir jetzt auch nutzen.“ Brossardt erwartet, dass sich EU-Parlament, EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten nun rasch auf einen für Unternehmen sinnvollen Kompromiss verständigen, so dass eine Lockerung der realitätsfernen Regelungen schnell umgesetzt werden kann: „Hier sind noch viele Details zu klären. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Richtlinien sollte deshalb das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesetzt werden“, so Brossardt.

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