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Letzte Aktualisierung: 09. Dezember 2025

Pressemitteilung

Nach Einigung zur Omnibus-I-Richtlinie warnt vbw vor Übererfüllung von deutscher Seite / Brossardt: „Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz muss ebenfalls gelockert werden“

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die Abschwächung des europäischen Lieferkettengesetzes. Zugleich warnt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt vor einer Übererfüllung der rechtlichen Vorgaben bei der Umsetzung in deutsches Recht: „Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in seiner jetzigen Form geht weit über die EU-Richtlinie hinaus. Das darf nicht so bleiben. Die Bundesregierung muss die deutsche Regelung dringend anpassen. Andernfalls würden deutsche Unternehmen stärker belastet als ihre europäischen Konkurrenten und damit deutlich benachteiligt. Wir brauchen innerhalb der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft. Dafür muss die schwarz-rote Koalition sorgen. Und: Bis klar ist, wie die EU-Richtlinie im Detail ausgearbeitet sein wird, muss das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesetzt werden.“

Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich gestern darauf verständigt, dass die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten sollen. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen europäische Firmen, die gegen die Regelung verstoßen, nicht mehr zivilrechtlich haften müssen. Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen nun Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro Umsatz erfasst sein. Ursprünglich hätten die Vorgaben bereits für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gelten sollen.

Der vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt macht klar: „Unsere Unternehmen stehen ohne Wenn und Aber hinter dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und leisten insbesondere auch mit innovativen Produkten und Dienstleistungen ihren Beitrag zur Transformation. Aber: Der personelle und finanzielle Aufwand, den Unternehmen betreiben müssen, um die entsprechenden bürokratischen Auflagen zu erfüllen, sind ein schwerer Hemmschuh für deren wirtschaftlichen Erfolg. Denn bürokratische Vorgaben zu erfüllen, ist keine wertschöpfende Tätigkeit. Die Kapazitäten, die hierfür eingesetzt werden müssen, fehlen an anderer Stelle. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.“

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