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Letzte Aktualisierung: 20. März 2026

Pressemitteilung

vbw unterstützt Abbau von regulatorischen Hürden für Unternehmen im EU-Binnenmarkt / Brossardt: „Guten Ansatz zügig und pragmatisch umsetzen, um Potenzial zu entfalten“

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Europäischen Union, eine gemeinsame Rechtsform vor allem für kleine und mittlere Unternehmen einzuführen. „Das sogenannte ‚28. Regime‘, inzwischen auch als ‚EU Inc.‘ bezeichnet, kann Unternehmensgründungen beschleunigen, grenzüberschreitende geschäftliche Aktivitäten deutlich vereinfachen und neue Wachstumspotenziale im Binnenmarkt erschließen. Diesen guten Ansatz gilt es jetzt zügig und pragmatisch in eine für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Verordnung umzusetzen“, fordert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Bislang sind Unternehmen innerhalb der EU mit 27 verschiedenen nationalen Rechtsordnungen konfrontiert. Wollen sie in mehr als einem Land ein Geschäft gründen oder anmelden, sind jeweils separate Gründungsunterlagen, Registereinträge und gesellschaftsrechtliche Nachweise erforderlich. „Diesen enormen bürokratischen Aufwand können gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht leisten. Durch die Vielzahl an regulatorischen Hürden in den Mitgliedsstaaten werden sie oft ausgebremst. Chancen zur Weiterentwicklung ihres Geschäfts bleiben ungenutzt“, erklärt Brossardt.

Mit der ‚EU Inc.‘ soll sich dies nun grundsätzlich ändern. Unternehmen müssen relevante Informationen künftig nur einmal in einem EU-Land einreichen. Zudem sollen nationale Unternehmensregister eng miteinander vernetzt werden. „Das sorgt für schlanke Prozesse und vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand. Die neue Rechtsform soll erfreulicherweise allen Unternehmen offenstehen – unabhängig von Größe oder Geschäftsmodell. Bei der Unternehmensmitbestimmung setzt die EU-Kommission mit dem ‚Regime 28‘ auf einen begrüßenswert pragmatischen Ansatz: Bei Neugründungen gilt das Recht des jeweiligen Registersitzes. Weitere europäische Mitbestimmungsregeln müssen nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Auch dies entlastet aufstrebende, expandierende Unternehmen deutlich. Ein einheitliches europäisches Regelwerk, das konsequent auf Vereinfachung setzt, setzt Wachstumskräfte frei und erhöht die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts“, betont Brossardt.

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