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Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Pressemitteilung

Nationales Lieferkettengesetz aussetzen / Brossardt: „Änderungen ungenügend“

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 Thomas Hansbauer
Thomas Hansbauer
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 89-551 78-361 Mobil +49 (0) 151-217 95 880

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bewertet den heutigen Beschluss der EU-Staaten zur Europäischen Wertschöpfungskettenrichtlinie nach wie vor als zu negativ für die Unternehmen. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, erneuert seine Kritik: „Auch nach den Nachbesserungen sind die Vorgaben für die Wirtschaft ungenügend. Für die Unternehmen drohen nun weitere bürokratische Belastungen. Jetzt müssen die Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes schnellstmöglich an die beschlossene EU-Wertschöpfungsrichtlinie angeglichen werden. Daher fordern wir erneut: Die Auflagen des deutschen Lieferkettengesetzes müssen für deutsche Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten schnell ausgesetzt werden, wenn diese durch die EU-Vorgaben wegen geringerer Umsätze nicht erfasst werden.“

Laut vbw birgt jegliche überzogene und praxisferne Lieferkettenregulierung die Gefahr, dass Unternehmen die Zahl ihrer Zulieferer reduzieren, um Reputationsrisiken zu verhindern und Kosten zu senken. „Damit schaden wir nicht nur der Globalisierung und dem Welthandel, sondern verhindern auch stärker diversifizierte Lieferketten. Zudem wird sich durch den Rückzug der Unternehmen aus riskanten Regionen die Menschenrechtssituation dort sicherlich nicht verbessern. Gerade mit Blick auf die kommende Europawahl fordern wir, die Interessen der Unternehmen in Brüssel nicht weiter zu vernachlässigen“, so Brossardt abschließend.

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