Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht in dem vom Bundeskabinett beschlossenen "Bau-Turbo" einen guten ersten Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum. „Wir begrüßen es, dass die Kommunen nun die Möglichkeit erhalten sollen, Genehmigungsverfahren zu straffen, indem sie von Bebauungsplänen abweichen können. Damit schneller gebaut, nachverdichtet oder aufgestockt werden kann, muss dieser Spielraum von den Kommunen auch genutzt werden“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Er wies die Kritik von Umweltverbänden zurück, die durch das Gesetzespaket vor allem den Naturschutz bedroht sehen – statt dass sie den Entwurf als Maßnahme zum Bürokratieabbau begrüßen. „Fakt ist: Wenn wir es mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ernst meinen, müssen wir jetzt tätig werden. Das liegt im überragenden öffentlichen Interesse. Es gilt, durch intelligente Bauplanung den Erfordernissen von Ökologie und Wohnraumschaffung angemessen Rechnung zu tragen.“
Diesem guten ersten Schritt müssen nach Überzeugung der vbw noch viele weitere folgen. „Wir müssen Bürokratie und Kosten beim Bauen senken“, sagte Brossardt. Er plädierte dafür, das Thema Mitarbeiterwohnungen in den Fokus zu nehmen. „Bezahlbarer Wohnraum ist auch für Unternehmen ein wichtiges Anliegen, denn in teureren Lagen lassen sich ohne entsprechende Angebote kaum mehr neue Mitarbeitende finden. Immer öfter sind Unternehmen daher bereit, Mitarbeiterwohnungen zu entwickeln. Flexible Arbeitsmodelle führen zeitgleich zu einem Überangebot an Gewerbeimmobilien. Diese bieten das Potenzial für bis zu 245.000 Wohnungen in Deutschland, wenn sie entsprechend umgebaut werden“, erklärte Brossardt.
Dazu müssen steuerliche Hürden gesenkt werden. Brossardt: „Die niedrigen Abschreibungssätze binden zu viel Kapital für Unternehmen, deren Kerngeschäft nicht der Wohnungsbau ist. Dem muss mit einer degressiven Abschreibung in Höhe von 15 Prozent entgegengekommen werden. Auch Sonderabschreibungen müssen auf 15 Prozent angehoben werden“, sagte Brossardt. Zudem gilt es nach seinen Worten, Wohnungen für Beschäftigte in der Erbschaft- und Schenkungsteuer als betriebliches Schonvermögen anzusetzen.