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Letzte Aktualisierung: 04. Juni 2025

Pressemitteilung

vbw betont riesiges Potenzial für KMUs im EU-Binnenmarkt / Brossardt: „Unkomplizierte und innovative Umsetzung zentral“

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 Felix Fend
Felix Fend
Presse - / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 89-55178-8335 Mobil +49 (0) 151-511 090 07

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die Bemühungen auf EU-Ebene, eine einheitliche europäische Rechtsform für Unternehmensgründungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) zu schaffen. „Im Moment sehen sich die europäischen KMUs immer noch mit zu vielen regulatorischen Hürden konfrontiert, um wirklich über Ländergrenzen hinweg erfolgreich zu sein“, erklärte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt auf dem vbw Kongress „Politischer Dialog Brüssel: Das 28. Regime – neue Potenziale für den europäischen Binnenmarkt“.

Aus Sicht der vbw wären Unternehmen auf unserem Kontinent mit dem 28. Regime deutlich dynamischer unterwegs. „Mit dem 28. Regime wird das Vorhaben der EU bezeichnet, eine europäische Unternehmensform für KMUs zu schaffen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Aufstrebende Unternehmen in europäischer Rechtsform würden nicht länger von der Vielzahl regulatorischer Hürden in den Mitgliedstaaten ausgebremst. Im Gegenteil – sie könnten schneller und über Ländergrenzen hinweg expandieren. Wir sind überzeugt: Ein einheitliches europäisches Regelwerk für KMUs kann Wachstumskräfte freisetzen und den europäischen Binnenmarkt stärken“, führte Brossardt weiter aus.

Die vbw fordert daher drei konkrete Punkte, um aus dem 28. Regime eine echte Erfolgsgeschichte zu machen. „Erstens darf es keine komplizierten Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung geben – wir müssen darauf komplett verzichten. Die angemessene Vertretung der Arbeitnehmer vor Ort wird bereits durch geltendes Recht mehr als sichergestellt, zum Beispiel durch die betriebliche Mitbestimmung. Alles andere wäre weitere unnötige Bürokratie. Zudem muss die neue Gesellschaftsform schnell und einfach zu gründen sein. Das bedeutet, direkte und digitale Möglichkeiten, für natürliche und juristische Personen. Und abschließend muss das 28. Regime allen Arten von Unternehmen zur Verfügung stehen, wir dürfen uns dabei nicht auf sogenannte ‚innovative Unternehmen‘ beschränken. Fakt ist: Seit mehr als 17 Jahren wird über die Idee einer europäischen Privatgesellschaft diskutiert. Es wird Zeit, dass aus dieser Idee endlich Realität wird“, forderte Brossardt abschließend.

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