Die bayerische Wirtschaft
zum Dashboard Konjunktur

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen?

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht

Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2024

Pressemitteilung

Mobile Arbeit und Homeoffice als Teil der modernen Arbeitswelt / Sterling: „Ja zum flexiblen Arbeiten – Nein zur Bevormundung der Unternehmen“

Kontakt
 Lena Grümann
Lena Grümann
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon +49 (0) 89-551 78-391 Mobil +49 (0) 151-675 501 26

Beim 19. Würzburger Forum Arbeitsrecht der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. in Kooperation mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg standen aktuelle Fragen zur bedarfsgerechten Gestaltung von Homeoffice-Vereinbarungen im Fokus. „Mobiles Arbeiten und Homeoffice gehören zum modernen Arbeitsalltag und sind in den Unternehmen gelebte Realität. Aber es ist ein Teil des Weisungsrechts des Arbeitgebers und der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, wo der Arbeitseinsatz der Mitarbeiter erfolgt“, machte Ines Sterling, Vorstandsvorsitzende der vbw Bezirksgruppe Unterfranken, in ihrer Begrüßung klar. Arbeitsrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten auf dem Forum ungeklärte Rechtsprobleme beispielswiese hinsichtlich der Einbeziehung des Betriebsrates bei der Ausgestaltung der mobilen Arbeit und in welchen Bedarfsfällen Homeoffice-Regelungen wieder eingeschränkt oder beendet werden können.

Laut Statistischem Bundesamt hat sich die Verbreitung von Homeoffice inzwischen auf einem Niveau eingependelt, das zwar höher liegt als vor der Pandemie, aber niedriger als zu Hochzeiten der Corona-Krise. „Demnach arbeitet rund ein Viertel aller Erwerbstätigen zumindest gelegentlich im Homeoffice. Das zeigt: Die Unternehmen reagieren mit ihrer Homeoffice-Praxis selbstständig und flexibel auf die jeweiligen äußeren Umstände und bringen sie in Einklang mit den internen arbeitsorganisatorischen Effizienz-Erfordernissen. Auf diese Weise entwickelt sich die moderne Arbeitswelt stetig weiter“, erläutert Sterling.

Die vbw lehnt die Überlegungen des Bundesarbeitsministeriums zu einem Rechtsanspruch auf Homeoffice entschieden ab. „Ein pauschaler Anspruch würde die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Balance in der betrieblichen Praxis gefährden und Büroarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern mit vor Ort zu verrichtenden Tätigkeiten privilegieren. Gerade in vom Fachkräftemangel besonders betroffenen Bereichen wie Gesundheit und Pflege wie auch im Hotel- und Gaststättenbereich und im Handwerk ist ein Homeoffice-Anspruch in der Praxis schlicht nicht umsetzbar“, sagt Sterling und ergänzt: „Anstatt immer weiter arbeitsrechtliche Vorgaben für Unternehmen ins Spiel zu bringen sollte die Ampel-Regierung besser unseren Wirtschaftsstandort fördern. Dafür braucht es dringend einen verlässlichen und nachhaltigen politischen Plan, der die Attraktivität des Standorts stärkt und ein Umfeld für mehr Investitionen vor Ort schafft.“

Seite drucken